Rechtsberatung im Vereinsrecht und Verbandsrecht
Vereine und Verbände haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Neben ihren eigentlichen Zweck nehmen sie auch bei Themen wie soziale Kontakte, Zusammenhalt und Integration eine wichtige Rolle ein. Vereine und Verbände müssen aber auch rechtlich auf sicheren Füßen stehen. MTR Legal Rechtsanwälte sind sich der großen Bedeutung der Vereine und Verbände bewusst und beraten sie in allen relevanten rechtlichen und steuerrechtlichen Themen. Dabei schließt unsere Rechtsberatung Vereine mit einer Profiabteilung, wie es z.B. bei zahlreichen Sportvereinen der Fall ist, ausdrücklich ein.
Beratung in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Vereine und Verbände bei ihrer Gründung, der Gestaltung einer Satzung und der laufenden Organisation. Ebenso sind wir auch bei der Umstrukturierung von Vereinen oder Änderungen der Satzung kompetente Ansprechpartner. Zudem beraten wie Vereine und Verbände in Fragen der Gemeinnützigkeit, der Vermögensverwaltung oder dem Umgang mit Spenden und Sponsoring. Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir Vereine und Verbände darüber hinaus in allen relevanten Rechtsbereichen wie dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Steuerrecht. Unsere Beratung umfasst u.a. die Themen
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Zweck und Satzungsgebung
Ein Verein muss immer einen Hauptzweck haben. Auch wenn der Verein in Bereichen kommerziell ausgelegt sein kann, darf das nicht der Hauptzweck sein. Hier unterscheidet er sich wesentlich von einen Unternehmen. Wird primär ein wirtschaftliches Ziel verfolgt, ist in der Regel eine andere Rechtsform geeigneter.
Für einen Verein besteht die Möglichkeit, sich ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Der eingetragene Verein (e.V.) ist rechtsfähig. Das bringt wiederum Rechte und Pflichten mit sich. Vereinsgründer müssen daher entscheiden, ob die Eintragung in ihrem Interesse ist.
Der e.V. muss sich eine Satzung geben. Die Satzung sollte übersichtlich gehalten werden, aber auch die Vorstellung der Vereinsgründer über Zweck und Ziele möglichst genau wiedergeben. Daher empfiehlt es sich, eine Satzung immer individuell zu erstellen. Unsere Rechtsanwälte stehen dabei gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Verband ist in der Regel auch ein e.V. mit den gleichen Rechten und Pflichten. Seine Mitglieder bestehen überwiegend aus Vereinen, die sich in dem Verband organisieren. Dadurch ist der Verband in seiner rechtlichen Struktur deutlich komplexer. Unsere Rechtsanwälte beraten daher bei der Gründung und Satzungsgebung, damit der Verband auf rechtlichen sicheren Füßen steht.
Tochtergesellschaft für wirtschaftliche Ziele
Ein eingetragener Verein darf keine wirtschaftlichen Ziele als Hauptzweck verfolgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Vereine geben kann, deren Mitglieder sich aus kommerziellen Zwecken zusammengeschlossen haben. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen nicht-wirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereinen. Während der nicht-wirtschaftliche Verein seine Rechtsfähigkeit durch Eintrag ins Vereinsregister erhält, erlangt der wirtschaftliche Verein seine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.
Dennoch kann auch ein e.V. wirtschaftliche Ziele verfolgen. Für die wirtschaftliche Betätigung kann die Gründung einer Tochtergesellschaft empfehlenswert sein. Eine solche Tochtergesellschaft kann auch bei der Vermögensbildung hilfreich sein. Wir zeigen Ihnen gerne die unterschiedlichen Möglichkeiten auf und beraten bei der Umsetzung.
Haftungsrisiko für Vorstände minimieren
Vorstände der Vereine und Verbände werden in der Regel von den Mitgliedern gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein oder Verband nach außen. Das bringt Risiken mit sich und bei Pflichtverletzungen kann der Vorstand intern aber auch gegenüber Dritten in der Haftung stehen – auch mit seinem Privatvermögen. In der Satzung kann die Haftung allerdings beschränkt werden. Auch der Abschluss einer D&O-Versicherung kann ratsam sein. Unsere Rechtsanwälte beraten Vereine und Verbände gerne zu den Möglichkeiten. Wird das Amt ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandspauschale durchgeführt, ist die Haftung ohnehin auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit begrenzt.
Einhaltung der Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit ist bei vielen Vereinen ein wichtiger Faktor. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit verbunden mit steuerlichen Erleichterungen frühzeitig mit den Finanzbehörden geklärt werden. Werden die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht erfüllt, kann sie entzogen werden. Wir beraten Vereine und Verbände, damit die steuerrechtlichen Anforderungen inklusive des Gemeinnützigkeitsrechts eingehalten werden.
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