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Komplexe rechtliche Anforderungen meistern
Bevor Lebensmittel beim Verbraucher landen können, müssen komplexe rechtliche Anforderungen gemeistert werden. Als Wirtschaftskanzlei unterstützt MTR Legal Rechtsanwälte Hersteller, Händler, Importeure und weitere wirtschaftliche Akteure aus dem Bereich Lebensmittel im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht. Als Full-Service-Kanzlei bieten wir unseren Mandanten darüber hinaus eine interdisziplinäre Beratung in allen angrenzenden Rechtsgebieten an. Dabei unterstützen wir Sie auch bei strategischen Fragen und Entscheidungen, um die Weichen für eine erfolgreiche geschäftliche Zukunft zu stellen.
Umfassende Beratung in wesentlichen Rechtsgebieten
Der Bereich Lebensmittel ist so streng kontrolliert wie kaum eine andere Branche. Dabei spielen Verbraucherschutz und Gesundheit eine überragende Rolle. Daher gilt es zahlreiche gesetzliche Regelungen wie bspw. die Health-Claims-Verordnung oder Kennzeichnungspflichten zu beachten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Akteure aus dem Lebensmittel-Sektor bei der Einhaltung der Regelungen und stehen auch bei Verhandlungen und rechtlichen Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden für die Kontrolle der Lebensmittel fest an der Seite unserer Mandantschaft.
Darüber vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen wesentlichen Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Vertriebsrecht, Vertragsrecht oder Verbraucherschutz. Die Beratung unserer Rechtsanwälte für Akteure aus dem Bereich Lebensmittel vom Landwirtschaftsbetrieb bis zum Industrieunternehmen umfasst u.a.
5000+
Mandate
Team
Erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
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Verstöße können streng sanktioniert werden
Verbraucherschutz ist ein großes Thema im Lebensmittelrecht. Daher müssen Hersteller und Händler zahlreiche Verordnungen und Kennzeichnungspflichten zu beachten. Besonderes Gewicht hat dabei die europäische Health-Claims-Verordnung, die Regelungen zum Vertrieb, Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel beinhaltet. In dem Gesetzbuch für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermilch (LFGB) finden sich wichtige Regelungen zur Lebensmittelüberwachung und die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) regelt die hygienischen Anforderungen an Lebensmittel, die in den Verkehr gebracht werden. Weitere Verordnungen wie die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) und Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerV) regeln Anforderungen und Zulassungen für Zusatzstoffe. Die Zulässigkeit geringer Rückstände an Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln oder Umweltchemikalien wird schließlich in der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV) und Schadstoffhöchstmengenverordnung (SHMV) geregelt.
Zu diesen Regelungen kommen noch umfassende Kennzeichnungspflichten für Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum, etc. hinzu, die in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung definiert sind.
In dieser Fülle von Regelungen ist es für Unternehmen der Lebensmittelbranche schwierig, den Überblick zu überhalten und Verstöße können streng sanktioniert werden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, so dass Sanktionen frühzeitig abgewendet werden können. Wir vertreten unsere Mandanten bei Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und vertreten ihre Interessen auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Strenge Vorgaben rechtssicher umsetzen
Die strengen Vorgaben für Lebensmittel dienen u.a. dem Schutz des Verbrauchers, der dadurch vor Gesundheitsgefahren geschützt werden soll. Verstöße können nicht nur zu Konflikten mit den Behörden führen, sondern auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Das kann wiederum zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Abmahnungen und Schadersatzansprüchen führen. Unsere Rechtsanwälte beraten unsere Mandantschaft daher auch im Wettbewerbsrecht. Wir sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein häufiger Streitpunkt ist dabei irreführende Werbung mit Angaben zu einem Lebensmittel, die den Verbraucher über Herkunft, Inhaltsstoffe oder Wirkung des Produkts täuschen könnten. Werbung ist für die Hersteller natürlich ein wichtiger Baustein für den Erfolg und es spricht nichts dagegen, die positiven Eigenschaften eines Produkts herauszustellen. Dabei darf der schmale Grat zu einer irreführenden Werbung aber nicht überschritten werden. Unsere Rechtsanwälte beraten unsere Mandantschaft bei der Umsetzung einer wirkungsvollen und rechtssicheren Werbestrategie. Ebenso vertreten wir ihre Interessen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Wettbewerbern.
Internationale Handelsbeziehungen rechtssicher gestalten
Die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln erfordert eine detaillierte Vertragsgestaltung. Nur so kann die Einhaltung nationaler und internationaler Regelungen gewährleistet werden. Das gilt umso mehr, wenn Lebensmittel ins Nicht-EU-Ausland exportiert bzw. von dort importiert werden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten unsere Mandanten bei der Erstellung rechtssicherer Vertriebsvereinbarungen und Lieferverträgen unter Berücksichtigung internationaler Regelungen. Ebenso unterstützen wir sie bei Fragen des Außenwirtschaftsrechts wie Ausfuhrkontrolle, Ausfuhrgenehmigung oder Zoll-Angelegenheiten.
Zudem gestalte unsere Rechtsanwälte die Verträge für Zulieferer, Hersteller und Händler und sorgen dafür, dass ihre Interessen gewahrt werden.
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