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Ihr vertrauenswürdiger Partner im Schutz und der Durchsetzung der Rechte institutioneller Anleger
MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht und setzt sich seit vielen Jahren für die Interessen institutioneller Anleger und privater Investoren ein. Unser Ziel ist es, privaten und institutionellen Anlegern zu ihrem Recht zu verhelfen und für einen transparenten Kapitalmarkt zu kämpfen. Auch institutionelle Anleger sind nicht vor den Fallstricken oder schwarzen Schafen des Kapitalmarkts gefeit. Wir vertreten institutionelle Anleger außergerichtlich und vor Gericht, um ihre Rechte durchzusetzen und sie vor dem Verlust ihrer Investitionen zu schützen und ggf. Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.
Neben privaten Investoren gehören institutionelle Anleger wie Banken, Versicherungen, Family Offices, Investmentfonds, Kommunen, etc. zu unseren Mandanten. Wir unterstützen unsere Mandantschaft dabei ihr Geld sicher zu investieren, finanzielle Verluste abzuwehren und ggf. Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei kann unsere Kanzlei auf ein breit aufgestelltes und erfahrenes Anwaltsteam bauen, das auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Bankrecht, Steuerrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht über eine herausragende juristische Expertise verfügt und so eine interdisziplinäre Beratung aus einer Hand für institutionelle Anleger bieten kann.
Zudem kooperieren wir mit renommierten internationalen Kanzleien und können so auch bei grenzüberschreitenden Fällen unsere Mandanten kompetent beraten.
Schutz der Investitionen
Ob Aktien, Anleihen, Fondsbeteiligungen, Rohstoffe oder Immobilien – bei Vermögensanlagen kann immer etwas schiefgehen. Unsere im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwälte beraten daher institutionelle Anleger aller Asset-Klassen dabei, ihre Investitionen vor Verlusten zu schützen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei beraten wir institutionelle Anleger in Gerichtsverfahren auf der Aktivseite. Unsere Rechtsanwälte beraten u.a. bei
5000+
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Nehmen Sie unsere Expertise im Bereich der instutionellen Anleger in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Investiertes Geld muss nicht verloren sein
Auf dem Kapitalmarkt wird nicht immer fair gespielt. Das bekommen institutionelle Anleger genauso zu spüren wie private Investoren. Dabei gehen die Betrüger häufig äußerst raffiniert vor, so dass ihnen auch erfahrene institutionelle Anleger ins Netz gehen und hohe Summen verlieren. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in solchen Fällen zur Seite und zeigen Wege auf, wie das investierte Kapital zumindest zum Teil noch gerettet und Verluste minimiert werden können.
Natürlich steckt hinter fehlgeschlagenen Kapitalanlagen nicht immer ein Betrugsversuch. Dennoch ist Liste mit Aktien, Anleihen, Fondsbeteiligungen und anderen Vermögensanlagen, die den Investoren erhebliche Verluste beschert haben, lang. Das Geld muss aber noch nicht endgültig verloren sein. Anders als Privatanleger können sich institutionelle Anleger in der Regel zwar nicht auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufen, bei der sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Ihnen können aber bspw. Schadenersatzansprüche gegen die Emittenten wegen Prospektfehlern entstanden sein oder auch gegen die Wirtschaftsprüfer, wenn diese ihren Prüfpflichten nicht ausreichend nachgekommen sind. Auch Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung von Ad-hoc-Pflichten können in Betracht kommen.
Schwachstellen und Angriffspunkte
Die Angaben in den Emissionsprospekten sind für institutionelle Anleger und ihre Anlageentscheidung von großer Bedeutung. Daher müssen die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß sein. Fehlerhafte Prospektangaben können daher zu Schadenersatzansprüchen führen. Denn hier geht es nicht um den Erfahrungshorizont eines einzelnen Investors, sondern um versteckte Geldflüsse, von denen institutionelle Anleger genauso betroffen sind wie private Investoren.
Unsere Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren auch die Emittenten im Kapitalmarktrecht und begleiten sie u.a. bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Prospekts. Daher wissen unsere Rechtsanwälte genau, wo die kleinen und großen Fehler in den Prospekten liegen und wo die Angriffspunkte sind, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Kausalzusammenhang zwischen Testat und Anlageentscheidung
Institutionelle Anleger vertrauen in der Regel auf das Testat von Wirtschaftsprüfern. Verstoßen Wirtschaftsprüfer gegen ihre Prüfungspflichten, können den Investoren daraus Schadenersatzansprüche entstehen. So hat das OLG München in einer Verfügung vom 9.12.2021 bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen erteilten Testaten und Anlageentscheidungen geben kann (Az.: 8 U 6063/21).
Wir prüfen in alle Richtungen, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können und wer als Anspruchsgegner in Frage kommt.
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