VC & Start-ups

Juristische Klarheit und Sicherheit mit MTR Legal

Branchen  >  Venture Capital & Start-Ups

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Umfassende Beratung für Gründer und Investoren

Venture Capital – MTR Legal Rechtsanwälte

Viele junge Unternehmen und Start-ups haben innovative und erfolgversprechende Geschäftsideen. Damit aus der Idee ein erfolgreiches Unternehmen wird, ist eine entsprechende Finanzierung z.B. durch Venture Capital notwendig. Als Wirtschaftskanzlei begleitet MTR Legal Rechtsanwälte sowohl Start-ups in rechtlichen und steuerrechtliche Fragen als auch Investoren bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen. Unsere Rechtsanwälte sind mit den spezifischen Anforderungen an Start-ups aus den unterschiedlichsten Branchen bestens vertraut. Ebenso sind wir erfahrene Ansprechpartner für Investoren, um das Risiko auch bei Wagniskapital möglichst gering zu halten.

Leistungen unserer Rechtsanwälte

Wir beraten bei Investitionen in innovative Geschäftsideen und Start-ups

Neben der Finanzierung sind für den Erfolg von Start-ups eine Reihe rechtlicher Faktoren von Bedeutung. Dank unseres breit aufgestellten Teams bieten wir eine interdisziplinäre Beratung für Start-ups in allen Phasen des Unternehmens von der Gründung bis zum Exit an. Das schließt eine fundierte Beratung bspw. im Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht oder Steuerrecht ein. Wir beraten Unternehmensgründer und Investoren bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen und sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung, die die Interessen der Parteien angemessen berücksichtigt.

5000+

Mandate

Team

Erfahrene Anwälte

Global

International tätig

8

Offices

Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise im Bereich Venture Capital & Start-ups in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Rechtsberatung für Unternehmensgründer und Start-ups

Finanzierung durch Venture Capital

Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmensgründer und Start-ups in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Darüber hinaus sind wir auch kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Unternehmensfinanzierung geht. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass sich Unternehmensgründer und Investoren auf Augenhöhe begegnen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Interessen von Kapitalgebern und Gründern nicht immer in die gleiche Richtung zielen. Während die Gründer in der Regel den langfristigen Erfolg des Unternehmens anstreben, suchen die Geber von Venture Capital häufig nach einer Investitionsmöglichkeit, die möglichst schnell Rendite abwerfen soll. Daher gilt es die Interessen beider Seiten hinreichend zu berücksichtigen.

Unternehmensgründer müssen die Investoren zunächst vom Erfolgspotenzial der Geschäftsidee überzeugen. Dazu gehört auch, dass das Know-how und die wichtigen Mitarbeiter an das Start-up gebunden werden.

Sind die Geber von Venture Capital von der Geschäftsidee und ihrem Erfolgspotenzial überzeugt, muss die Zusammenarbeit in rechtssichere Verträge gegossen werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Gründer gerne bei der Vertragsgestaltung und sorgen dafür, dass ihre Interessen in die vertraglichen Vereinbarungen einfließen. Wir unterstützen Unternehmensgründer nicht nur bei der Gestaltung der Verträge mit Investoren, sondern auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Gesellschafterverträgen oder Verträgen mit Geschäfts- und Handelspartnern.

Ebenso sind wir kompetenter Ansprechpartner für den Schutz des geistigen Eigentums und unterstützen Start-ups bei der Anmeldung von Patent- oder Markenrechten.

Bankrecht und Genehmigung der BaFin

Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

Gerade für aufstrebende Fintech-Unternehmen ist eine Beratung im Bankrecht notwendig. Ebenso benötigen Start-ups, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, regelmäßig eine Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin. Das gilt auch, wenn Zahlungsdienste bzw. das E-Geld-Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) betrieben werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Fintechs, ob eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist, und unterstützen sie bei der Beantragung der Genehmigung.

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Ihre Rechtsanwälte bei MTR Legal

Erfahrung trifft Dynamik – unsere Rechtsanwälte im Fokus
Erbrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Beratung von Investoren & Gebern von Venture Capital

Erfolgschancen und Risiken

Unsere Rechtsanwälte beraten die Geber von Venture Capital bei der Suche nach geeigneten Investitionsobjekten, deren Geschäftsidee ein hohes Renditepotenzial birgt. Wir führen eine Due Diligence Prüfung durch, um die Erfolgschancen des Start-ups zu erfassen, versteckte Risiken aufzudecken und zu einer fairen Unternehmensbewertung zu kommen. Unser Ziel ist es, das Risiko auch bei Venture Capital möglichst gering zu halten. Außerdem verhandeln und erstellen wir den Beteiligungsvertrag. Wichtig ist hier, die Gewinninteressen der Venture Capital Investoren hinreichend abzusichern. Wir übernehmen natürlich auch die Gestaltung aller anderen erforderliche Verträge. Unsere Rechtsanwälte begleiten private und institutionelle Investoren von der Anbahnung der Investition bis zum Exit.

Private Equity und Venture Capital

Beteiligung an Unternehmen und Start-ups

Die Grenzen zwischen Private Equity und Venture Capital sind fließend. Unter Private Equity werden Unternehmensbeteiligungen von Investoren verstanden, die an der Börse nicht handelbar sind. Wird das Geld in junge Unternehmen gegeben, wird aufgrund des naturgemäß hohen Risikos von Wagniskapital bzw. Venture Capital gesprochen. Unsere Rechtsanwälte beraten Start-ups, Unternehmen sowie private und institutionelle Investoren in Fragen der Unternehmensfinanzierung.

Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klarheit!

Reservieren Sie Ihre Beratung – Wählen Sie Ihren Wunschtermin online oder rufen Sie uns an.
Bundesweite Hotline
Jetzt erreichbar

Jetzt Rückruf buchen

oder schreiben Sie uns!