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Venture Capital – MTR Legal Rechtsanwälte
Viele junge Unternehmen und Start-ups haben innovative und erfolgversprechende Geschäftsideen. Damit aus der Idee ein erfolgreiches Unternehmen wird, ist eine entsprechende Finanzierung z.B. durch Venture Capital notwendig. Als Wirtschaftskanzlei begleitet MTR Legal Rechtsanwälte sowohl Start-ups in rechtlichen und steuerrechtliche Fragen als auch Investoren bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen. Unsere Rechtsanwälte sind mit den spezifischen Anforderungen an Start-ups aus den unterschiedlichsten Branchen bestens vertraut. Ebenso sind wir erfahrene Ansprechpartner für Investoren, um das Risiko auch bei Wagniskapital möglichst gering zu halten.
Wir beraten bei Investitionen in innovative Geschäftsideen und Start-ups
Neben der Finanzierung sind für den Erfolg von Start-ups eine Reihe rechtlicher Faktoren von Bedeutung. Dank unseres breit aufgestellten Teams bieten wir eine interdisziplinäre Beratung für Start-ups in allen Phasen des Unternehmens von der Gründung bis zum Exit an. Das schließt eine fundierte Beratung bspw. im Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht oder Steuerrecht ein. Wir beraten Unternehmensgründer und Investoren bei Venture Capital oder Private Equity Transaktionen und sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung, die die Interessen der Parteien angemessen berücksichtigt.
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Team
Erfahrene Anwälte
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8
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Finanzierung durch Venture Capital
Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmensgründer und Start-ups in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Darüber hinaus sind wir auch kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Unternehmensfinanzierung geht. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass sich Unternehmensgründer und Investoren auf Augenhöhe begegnen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Interessen von Kapitalgebern und Gründern nicht immer in die gleiche Richtung zielen. Während die Gründer in der Regel den langfristigen Erfolg des Unternehmens anstreben, suchen die Geber von Venture Capital häufig nach einer Investitionsmöglichkeit, die möglichst schnell Rendite abwerfen soll. Daher gilt es die Interessen beider Seiten hinreichend zu berücksichtigen.
Unternehmensgründer müssen die Investoren zunächst vom Erfolgspotenzial der Geschäftsidee überzeugen. Dazu gehört auch, dass das Know-how und die wichtigen Mitarbeiter an das Start-up gebunden werden.
Sind die Geber von Venture Capital von der Geschäftsidee und ihrem Erfolgspotenzial überzeugt, muss die Zusammenarbeit in rechtssichere Verträge gegossen werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Gründer gerne bei der Vertragsgestaltung und sorgen dafür, dass ihre Interessen in die vertraglichen Vereinbarungen einfließen. Wir unterstützen Unternehmensgründer nicht nur bei der Gestaltung der Verträge mit Investoren, sondern auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Gesellschafterverträgen oder Verträgen mit Geschäfts- und Handelspartnern.
Ebenso sind wir kompetenter Ansprechpartner für den Schutz des geistigen Eigentums und unterstützen Start-ups bei der Anmeldung von Patent- oder Markenrechten.
Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
Gerade für aufstrebende Fintech-Unternehmen ist eine Beratung im Bankrecht notwendig. Ebenso benötigen Start-ups, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, regelmäßig eine Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin. Das gilt auch, wenn Zahlungsdienste bzw. das E-Geld-Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) betrieben werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Fintechs, ob eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist, und unterstützen sie bei der Beantragung der Genehmigung.
Erfolgschancen und Risiken
Unsere Rechtsanwälte beraten die Geber von Venture Capital bei der Suche nach geeigneten Investitionsobjekten, deren Geschäftsidee ein hohes Renditepotenzial birgt. Wir führen eine Due Diligence Prüfung durch, um die Erfolgschancen des Start-ups zu erfassen, versteckte Risiken aufzudecken und zu einer fairen Unternehmensbewertung zu kommen. Unser Ziel ist es, das Risiko auch bei Venture Capital möglichst gering zu halten. Außerdem verhandeln und erstellen wir den Beteiligungsvertrag. Wichtig ist hier, die Gewinninteressen der Venture Capital Investoren hinreichend abzusichern. Wir übernehmen natürlich auch die Gestaltung aller anderen erforderliche Verträge. Unsere Rechtsanwälte begleiten private und institutionelle Investoren von der Anbahnung der Investition bis zum Exit.
Beteiligung an Unternehmen und Start-ups
Die Grenzen zwischen Private Equity und Venture Capital sind fließend. Unter Private Equity werden Unternehmensbeteiligungen von Investoren verstanden, die an der Börse nicht handelbar sind. Wird das Geld in junge Unternehmen gegeben, wird aufgrund des naturgemäß hohen Risikos von Wagniskapital bzw. Venture Capital gesprochen. Unsere Rechtsanwälte beraten Start-ups, Unternehmen sowie private und institutionelle Investoren in Fragen der Unternehmensfinanzierung.
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