Partner für Akteure des Finanzdienstleistungssektors
Kaum ein Wirtschaftsbereich ist so streng reguliert wie der Finanzdienstleistungssektor. Das stellt Akteure aus dem Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen vor hohe rechtliche Herausforderungen. MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten Banken, Finanzdienstleister, FinTechs, Versicherungen, Emittenten, Vermögensverwalter, Finanzinvestoren, Kreditnehmer oder Versicherungsnehmer in allen rechtlichen Fragen. Bei immer komplexer werdenden Regelungen und Gesetzen finden unsere Rechtsanwälte maßgeschneiderte Lösungen für unsere nationalen und internationalen Mandanten. Wir verstehen und als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für alle Akteure aus dem Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen. Dabei haben unsere Rechtsanwälte die aktuellen Entwicklungen immer im Blick und finden die passende Lösung für neue Anforderrungen.
Umfassende Rechtsberatung im Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen
Im Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen stellen sich regelmäßig komplexe rechtliche Fragen. Dank der tiefgreifenden Kenntnisse und Erfahrung unserer Rechtsanwälte bieten wir Akteuren aus der Finanzwirtschaft eine fundierte Rechtsberatung in allen Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts an. Wir unterstützen unsere nationalen und internationalen Mandanten bei der Vertragsgestaltung, im Bankaufsichtsrecht, bei Finanzierungen, Zulassungen oder Geldwäscheprävention. Ebenso beraten wir in Fragen der Compliance, Haftung und des Datenschutzes. Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und im Gerichtsverfahren. Wir beraten u.a. zu folgenden Themen:
5000+
Mandate
Team
Erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Nehmen Sie unsere Expertise im Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Regulierung durch Finanzdienstleistungsaufsicht
Ein Großteil der Geschäfte mit Finanzen wird von der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin reguliert. Für Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor bedeutet dies, dass sie in vielen Fällen eine Erlaubnis der BaFin benötigen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen klären Sie auf, ob eine solche Erlaubnispflicht besteht, und unterstützen Sie bei der Beantragung und Einholung der Genehmigung.
Eine Erlaubnis der BaFin ist gemäß § 32 Kreditwesengesetz erforderlich, wenn gewerbsmäßig Bankgeschäfte betrieben oder Finanzdienstleistungen erbracht werden sollen. Eine Genehmigung ist auch für Zahlungsdienste bzw. das E-Geld-Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erforderlich. Ebenso sind Versicherungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der Erlaubnispflicht umfasst. Liegt für ein erlaubnispflichtiges Geschäft die Genehmigung nicht vor, kann die BaFin die Abwicklung des Geschäfts veranlassen.
Damit es nicht so weit kommt, unterstützen wir Unternehmen und Dienstleister aus dem Bereich Banken, Finanzen, Versicherungen bei der Beantragung der Genehmigung und klären auch über Ausnahmen von der Erlaubnispflicht auf.
Einhaltung der regulatorischen Vorgaben
Banken und andere Akteure aus dem Bereich Finanzen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, müssen regelmäßig aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen. Das komplexe Aufsichtsrecht ist dynamisch und erfordert immer wieder Anpassungen an neue Vorgaben. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um europäische Regelungen, die umgesetzt werden müssen. Unsere Rechtsanwälte sind stets auf dem Stand der aktuellen Vorgaben und beraten unsere Mandanten aus dem Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben.
Umfassende Beratung von Banken, Investoren und Unternehmen
Innovative Ideen und vielversprechende Geschäftsideen scheitern häufig an der Frage der Finanzierung. Damit das nicht passiert, bringen unsere erfahrenen Rechtsanwälte Akteure aus dem Bereich Finanzen wie Banken, Investoren und Unternehmen an einen Tisch und loten die Finanzierungsmöglichkeiten aus. Dabei sind wir kompetente Ansprechpartner für Banken, private und institutionelle Investoren, Family Offices, Fonds und Unternehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten z.B. bei Unternehmenskrediten, Asset-Finanzierungen, Immobilienfinanzierungen oder Projektfinanzierungen.
Rechtsberatung für Emittenten
Für öffentliche Vermögensanlagen und Wertpapiere gilt in Deutschland eine Prospektpflicht. Dabei muss der Emissionsprospekt die Mindestangaben enthalten, die der Anleger benötigt, um eine umsichtige Anlageentscheidung treffen zu können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und unterstützen Emittenten bei der Erstellung eines rechtssicheren Prospekts. Auf die Gestaltung des Prospekts sollte großen Wert gelegt werden, denn fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen, die frühzeitig vermieden werden können. Kommt es dennoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.
Sorgfaltspflichten im Bereich Finanzen und Versicherungen
Das Geldwäschegesetz (GwG) hat die Sorgfaltspflichten im Bereich Banken, Finanzen und Versicherungen erhöht. So sind Kreditinstitute, Versicherungen und andere Finanzdienstleister verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen verdächtige Sachverhalte unverzüglich zu melden. Unsere Rechtsanwälte zeigen Unternehmen aus dem Bereich Banken, Finanzen, Versicherungen auf, welche Vorsichtsmaßnahmen sie gemäß GwG ergreifen müssen, um Geldwäsche zu vereiteln.
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