Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll es u.a. für Wachstumsunternehmen einfacher werden, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren. Das wirkt sich auch auf das Kapitalmarktrecht aus.
Der „Gesetzentwurf zur Finanzierung zukunftssichernder Investitionen“ wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist u.a., dass Start-Ups und andere Wachstumsunternehmen künftig einfacher Zugang zum Kapitalmarkt finden, um Kapital für Investitionen und Innovationen zu mobilisieren. Ein im Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt von MTR Legal Rechtsanwälte kann dazu beraten.
Das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt Änderungen im Kapitalmarktrecht und im Aktienrecht mit sich. Daher ist es sinnvoll, einen versierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
So soll u.a. die E-Aktie eingeführt werden. Zudem soll es künftig für offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds möglich sein, auch Grundstücke mit ausschließlich Anlagen für Erneuerbare Energien zu erwerben und diese Anlagen zu betreiben. Fondsgesellschaften können sich dazu von einem im Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.
Börsengänge sollen künftig für kleinere Unternehmen erleichtert werden. Geplant ist, dass die Mindestmarktkapitalisierung auf 1 Million Euro gesenkt wird. Zudem soll auch die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien im Verhältnis von bis zu 10:1 möglich sein. Bislang sieht das deutsche Kapitalmarktrecht Mehrstimmrechtsaktien (Dual Class Shares) nicht vor. Das soll nun geändert werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann interessierten Unternehmen die Vorzüge und Nachteile von Mehrstimmrechtsaktien aufzeigen. Ein Vorteil ist, dass sich Unternehmensgründer dadurch trotz der Kapitalaufnahme ihren Einfluss sichern können. Daher sollen auch nur Namenaktien mit Mehrstimmenrechten ausgestattet werden können. Geplant ist zudem, Kapitalerhöhungen bei der AG zu erleichtern.
Eine weitere Neuerung im Kapitalmarktrecht ist die geplante Einführung der Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG) nach dem Vorbild der US-amerikanischen Special Purpose Acquisition Companies (SPACs). Damit soll jungen Unternehmen der Börsengang erleichtert, aber auch ein angemessener Schutz der Anleger gewährleistet werden. Ein im Aktienrecht versierter Rechtsanwalt kann Unternehmen und Anleger beraten.
Der Gesetzentwurf sieht weiter die Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. So soll der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von aktuell 1.440 Euro pro Jahr auf 5.500 Euro steigen.
Bundestag und Bundesrat müssen noch über den Gesetzentwurf beraten. Vorgesehen ist, dass ein Großteil der Regelungen noch 2023 in Kraft tritt.
MTR Legal Rechtsanwälte berät zum Zukunftsfinanzierungsgesetz und weiteren Themen des Kapitalmarktrechts.
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