Rechtliche Möglichkeiten der Anleger bei Greenwashing
Nachhaltigkeit hat auch Einzug in den Kapitalmarkt gehalten. Zumindest wenn es nach den Wünschen der Anleger geht. Für viele Anleger ist nicht mehr nur die Renditeerwartung einer Kapitalanlage ein Investitionsargument, sondern auch ihre Nachhaltigkeit. Allerdings gilt es aufzupassen. Denn nicht jede Geldanlage, die einen „grünen Anstrich“ erhalten hat, ist auch tatsächlich ökologisch und nachhaltig. Immer wieder werden Kapitalanlagen als nachhaltiger dargestellt als sie tatsächlich sind. Die Rede ist vom sog. Greenwashing.
Von Greenwashing ist die Rede, wenn die Anbieter ihre Geldanlagen als nachhaltiger darstellen als sie tatsächlich sind und so Anleger gewinnen wollen. Falsche oder irreführenden Angaben in den Emissionsprospekten oder von den Anlageberatern zur Nachhaltigkeit einer Geldanlage können bei den Anlegern aber zu Schadenersatzansprüchen führen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. auch im Kapitalmarktrecht berät.
ESG-Kriterien bei Geldanlage
Den Wunsch vieler Anleger nach einer nachhaltigen Geldanlage, die auch Kriterien wie Umweltschutz, Klimafreundlichkeit oder soziale Verantwortung erfüllt, haben die Emittenten von Finanzprodukten erkannt und sie haben auch nachhaltige Kapitalanlagen in ihr Angebot aufgenommen. Wesentliche Punkte sind dabei die sog. ESG-Kriterien – Environment, Social und Governance. Für Anleger werden diese Aspekte immer wichtiger bei ihrer Anlageentscheidung. Allerdings halten Finanzprodukte gerade in Punkten Umweltschutz, soziale Verantwortung oder Unternehmensführung längst nicht immer, was sie versprechen.
In die Schlagzeilen wegen Greenwashing-Vorwürfen ist z.B. die Fondstochter der Deutschen Bank, die DWS, geraten. In diesem Zusammenhang hat es bei der DWS schon vor einiger Zeit eine Razzia von Staatsanwaltschaft und Polizei im Zusammenhang mit dem Anfangsverdacht eines Kapitalanlagebetrugs gegeben. Konkreter geht es um Greenwashing-Vorwürfe. So soll die DWS bei Geldanlagen die Nachhaltigkeitskriterien übertrieben positiv dargestellt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätten die ESG-Kriterien eine deutlich kleinere Rolle gespielt als angegeben.
DWS muss Geldstrafe in USA zahlen
Greenwashing-Vorwürfen sah sich die DWS nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA ausgesetzt. Während die Ermittlungen in Deutschland noch andauern, wurde die DWS im September 2023 in den USA schon zu einer Geldstrafe in Höhe von 19 Millionen Dollar verurteilt.
Wegen des Verdachts auf Greenwashing hatte die US-Finanzaufsicht SEC die Werbeaussagen und die Einhaltung der globalen ESG-Richtline bei der DWS untersucht. Die Ermittlungen ergaben, dass die DWS Nachhaltigkeitsaspekte zu positiv dargestellt habe. Sie habe „erheblich irreführende Aussagen“ über ihre Kontrolle und Umsetzung der ESG-Kriterien gemacht. Mit der Zahlung der Geldbuße in Höhe von 19 Millionen Dollar sind die Untersuchungen in den USA abgeschlossen.
In Deutschland sind die Ermittlungen allerdings noch nicht abgeschlossen. Es wird damit gerechnet, dass die DWS auch hier eine Geldstrafe in Millionenhöhe zahlen wird. Damit wären aber nur die behördlichen Ermittlungen eingestellt. Anleger der betroffenen DWS-Fonds könnten wegen der möglichen irreführenden Werbeaussagen ihre Investitionen zurückfordern oder Schadenersatzansprüche geltend machen.
Schadenersatzansprüche der Anleger wegen Greenwashing
Dabei können auch gegen die Anlageberater Schadenersatzansprüche entstanden sein. Denn seit August 2022 müssen sich Anlageberater, unabhängig davon, ob es sich um Bankberater oder freie Anlageberater handelt, bei ihren Kunden erkundigen, wie wichtig für sie die Nachhaltigkeitsaspekte bei ihrer Anlageentscheidung sind und dementsprechende Geldanlagen vorschlagen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung dürfen den Kunden nur solche Finanzprodukte angeboten werden, die die Wünsche nach einer nachhaltigen Geldanlage entsprechend berücksichtigen.
Neben der DWS könnten auch andere Anbieter von Geldanlagen ihre Finanzprodukte zu positiv im Hinblick auf die ESG-Kriterien dargestellt haben. Ist das der Fall, können die betroffenen Anleger rechtliche Ansprüche geltend machen. Wurden sie durch irreführende Werbeaussagen dazu verleitet, in eine bestimmte Vermögensanlage zu investieren, können sie ihr Geld zurückverlangen. Dieser Anspruch besteht, weil sie vermutlich nicht zu den gleichen Konditionen in das Finanzprodukt investiert hätten, wenn sie gewusst hätten, dass die Geldanlage nicht so nachhaltig ist wie dargestellt.
MTR Legal Rechtsanwälte ist eine im Kapitalmarktrecht erfahrene Kanzlei und berät zu Greenwashing und anderen Themen bei Vermögensanlagen.
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