Versorgungsausgleich bei Scheidung der Ehe

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Teilung der Rentenanwartschaften

 

Ist eine Ehe endgültig gescheitert und wird geschieden, gilt es die finanziellen Ansprüche der Partner gegeneinander zu klären. Für die Altersversorgung spielt der Versorgungsausgleich eine wesentliche Rolle. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Partner aufgeteilt.

Anders als der Zugewinnausgleich wird der Versorgungsausgleich automatisch vom zuständigen Familiengericht vorgenommen. Dass die erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern geteilt werden, muss nicht im Sinne des Ehepaars sein. Besonders bei großen Gehaltsunterschieden kann dadurch ein Ungleichgewicht entstehen. Dies kann verhindert werden, wenn der Versorgungsausgleich nicht dem Gericht überlassen, sondern in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung von den Eheleuten individuell geregelt wird, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im Familienrecht berät.

Versorgungsausgleich soll Ungleichgewicht beseitigen

 

Während der Ehe sind die Rollen oft unterschiedlich verteilt. Häufig geht ein Partner in Vollzeit seinem Beruf nach und erreicht ein höheres Gehalt und auch höhere Rentenanwartschaften als sein Partner, der zu Gunsten der Familie und der Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt hat und zwischenzeitlich gar nicht oder nur noch in Teilzeit gearbeitet hat. Das hat auch langfristige Auswirkungen auf die Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.

Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und eine finanzielle Absicherung im Alter sicherzustellen, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz. Vereinfacht gesagt werden dabei die erworbenen Rentenanwartschaften der beiden Partner hälftig geteilt. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Rentenansprüche des besser verdienenden Partners sinken und die des anderen Partners im Gegenzug steigen.

Beim Versorgungsausgleich werden nicht nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Anwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungen sowie aus einer betrieblichen Altersvorsorge und Zusatzvorsorgen im öffentlichen Dienst fließen auf die gleiche Art und Weise in die Berechnung ein.

 

Gericht führt Versorgungsausgleich durch

 

Der Versorgungsausgleich muss nicht von einem Ehepartner beantragt werden, sondern wird automatisch vom zuständigen Familiengericht durchgeführt. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn die Aufteilung der Rentenanwartschaften grob unbillig wäre oder die Ehe nur von kurzer Dauer war. In diesen Fällen muss der Versorgungsausgleich beantragt werden. Gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den erworbenen Rentenansprüchen und die Bagatellgrenze wird nicht überschritten, wird auf den Versorgungsausgleich verzichtet.

Die Aufteilung der Rentenanwartschaften muss vom Ehepaar nicht immer als fair empfunden werden. Es muss die Berechnung des Versorgungsausgleichs aber auch nicht dem Gericht überlassen, sondern kann selbst individuelle Regelungen zum Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.

 

Individuelle Regelungen treffen

 

Soll der Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, muss dies notariell beurkundet oder vom zuständigen Familiengericht als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Wird diese Formerfordernis verletzt, ist die Vereinbarung nicht wirksam. Viele scheidungswillige Paare wissen nicht, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens geschlossen werden kann.

So wie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Versorgungsausgleich auch in einem Ehevertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Dabei darf der Ehepartner aber nicht unangemessen benachteiligt werden. Durch derartige Klauseln würde die Vereinbarung unwirksam. Daher sollte darauf geachtet werden, dass Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich rechtssicher erstellt werden, denn ansonsten würde der Versorgungsausgleich vom Gericht festgelegt.

Die Schließung eines Ehevertrags wird von vielen Paaren abgelehnt und gilt als unromantisch. Die Realität zeigt aber, dass die Romantik in der Ehe nicht immer überlebt und rund ein Drittel der Ehen in Deutschland geschieden werden. Dass es so weit kommt, glaubt natürlich noch kein Paar bei der Eheschließung. Das bietet wiederum die Chance, in harmonischen Zeiten wichtige Regelungen in einem Ehevertrag zu vereinbaren. Sollte es dennoch zur Scheidung kommen, kann das Paar ohne größere rechtliche Streitigkeiten auseinandergehen, da wichtige Punkte bereits geklärt sind. So können bspw. nicht nur Regelungen zum Versorgungsausgleich, sondern auch zum Zugewinnausgleich und anderen Ansprüchen im Ehevertrag individuell vereinbart werden.

 

MTR Legal Rechtsanwälte berät bei Scheidung und anderen Themen des Familienrechts.

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