Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrug

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Arbeitsrecht: Besteht dringender Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern eine Verdachtskündigung gerechtfertigt sein.

Arbeiten ist durch Gleitzeit, Homeoffice, etc. flexibler geworden. Gemäß dem Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer dennoch verpflichtet, seine vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden zu erbringen. Arbeitszeitbetrug ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die die Kündigung zur Folge haben kann, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht berät.

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass der dringende Verdacht des Arbeitszeitbetrugs die Kündigung rechtfertigen kann, erklärt ein Rechtsanwalt von MTR Legal. Der Arbeitgeber muss den Pflichtverstoß dann im Endeffekt nicht beweisen, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. März 2023 zeigt (Az.: 5 Sa 128/22). Demnach kann der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich der Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause im Zeiterfassungssystem angemeldet hat, seine Arbeit aber erst später im Dienstgebäude aufnimmt.

In dem vorliegenden Fall war einer Vorgesetzten aufgefallen, dass ein Mitarbeiter, der regelmäßig im Büro arbeitete, häufiger nicht an seinem Arbeitsplatz war, obwohl die Zeiterfassung lief. Nach einer mit der Personalvertretung abgesprochenen Überprüfung erhärtete sich der Verdacht, dass der Mitarbeiter die Zeiterfassung manipulierte, sich zu Hause anmeldete und erst deutlich später im Büro erschien. Der Mitarbeiter konnte seine Abwesenheit trotz laufender Zeiterfassung nicht erklären und so sprach der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aus.

Dagegen wehrte sich der Mitarbeiter, scheiterte mit seiner Kündigungsschutzklage aber am LAG Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesarbeitsgericht sah in der Manipulation der Zeiterfassung einen so schweren Vertrauensbruch, der auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte. Eine Abmahnung des Arbeitnehmers hätte nicht mehr ausgereicht.

Die Richter betonten zwar, dass es im Arbeitsrecht hohe Hürden für eine Verdachtskündigung gebe, sah sie allerdings auch aufgrund der Zeugenaussagen für gerechtfertigt an.

Arbeitgeber müssten darauf vertrauen können, dass Arbeitnehmer in Gleitzeit ihre Arbeitszeit korrekt dokumentieren. Daher stelle die Manipulation der Zeiterfassung einen schweren Vertrauensbruch im Arbeitsrecht dar, mit dem der Arbeitnehmer seine Pflichten erheblich verletzt habe. Ein im Arbeitsrecht kompetenter Rechtsanwalt kann bei Fragen rund um die Kündigung beraten.

Wenden Sie sich bei Fragen zum Arbeitsrecht an einen versierten Rechtsanwalt bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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