Viele Anleger wollen ihr Geld nachhaltig investieren. Zuletzt sorgte allerdings der Verdacht auf sog. „Greenwashing“ bei diversen Kapitalanlagen für Negativschlagzeilen.
Kapitalanlagen sollen nach den Wünschen vieler Anleger nicht nur Rendite abwerfen, sondern das Geld soll auch nachhaltig investiert werden. Sie suchen daher nach grünen Kapitalanlagen, die einen Beitrag zum Umweltschutz und Klimaneutralität leisten.
Solche nachhaltigen Geldanlagen hat eine Reihe von Fondsanbietern in ihr Portfolio aufgenommen. Doch nun geraten verschiedene Anbieter in Verdacht, dass ihre angebotenen Produkte nicht so nachhaltig sind, wie sie es glauben machen wollen. Es geht um sogenanntes „Greenwashing“. Die Geldanlagen werden also als nachhaltiger und umweltfreundlicher dargestellt als sie tatsächlich sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte
Häufig geht es dabei um die drei ESG-Kriterien Environment, Social und Governance und um vollmundige Versprechungen der Fondsanbieter zu diesen Aspekten. In die Schlagzeilen geriet zuletzt die DWS, Fondstochter der Deutschen Bank. Im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen haben Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzaufsicht Büros der Deutschen Bank und ihrer Tochter DWS in Frankfurt untersucht. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, werde dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs nachgegangen.
Konkreter geht es um Vorwürfe des „Greenwashing“ bei der DWS. Sie soll die Angaben zu den Nachhaltigkeitskriterien der Geldanlagen, zu Punkten wie Umwelt und Klimaschutz in den Verkaufsprospekten übertrieben positiv dargestellt haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hätten sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, dass – anders als in den Prospekten angegeben – nur in wenigen DSW-Fonds die ESG-Faktoren tatsächlich berücksichtigt wurden. In einer Vielzahl von Fonds hätten diese Kriterien keine Beachtung gefunden.
Die DWS scheint kein Einzelfall zu sein. Wie tagesschau.de am 13. Juni 2022 berichtete, sind Nachhaltigkeitsfonds der Investmentbank Goldman Sachs ins Visier der US-Börsenaufsicht geraten. Auch hier steht demnach der Vorwurf des Greenwashing im Raum.
Wurden in den Emissionsprospekten unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben gemacht, stehen die Verantwortlichen dafür in der Haftung und die Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können Anleger zu ihren Möglichkeiten beraten.