Rechtliche Unterstützung der Investoren bei kriselnden Investments
Grenzen schien es nicht zu geben. Die boomende Tech-Branche sorgte bei Start-ups und Investoren gleichermaßen für Goldgräberstimmung. Es galt das Motto, wer am schnellsten ist, gewinnt. Umso bereitwilliger steckten private Anleger, institutionelle Investoren oder Private-Equity-Gesellschaften hohe Summen in die Start-ups und ihre Geschäftsidee, ohne zu wissen, ob das Geschäftsmodell am Ende auch erfolgreich sein wird. Inzwischen ist längst Ernüchterung eingekehrt und viele der einst vielversprechenden Unternehmen haben mit massiven wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen, stehen vor der Pleite oder sind wieder vom Markt verschwunden.
Am Ende des Höhenflugs wurde viel Geld der Investoren verbrannt und die hohen Risiken von Venture Capital treten offen zu Tage. Das Geld der Investoren muss aber nicht verloren sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Verluste zu minimieren oder die Investments zu retten, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die seit vielen Jahren im Kapitalmarktrecht berät und über eine große Expertise im Bereich Venture Capital und Private Equity verfügt.
Dabei sind viele dieser Höhenflüge durch Venture Capital überhaupt erst möglich geworden. Denn beim Venture Capital suchen die Investoren gezielt nach jungen Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, Erfolgspotenzial haben, aber Finanzierungen benötigen, um ihr ganzes Wachstumspotenzial und ihre Wirtschaftskraft zu entfalten. Schon so mancher Internetriese ist durch Wagniskapital überhaupt erst entstanden. Der Vorteil für die Investoren bei solchen aufstrebenden Start-ups ist, dass sie Anteile noch günstig erwerben können.
Venture Capital muss schnell hohe Rendite bringen
Allerdings haben die Investoren beim Venture Capital kein langfristiges kontinuierliches Wachstum des Geschäfts im Sinn. Im Gegenteil: Das investierte Wagniskapital muss schnell Rendite abwerfen. Dabei wird oft mit durchschnittlichen Jahresrenditen von 20 Prozent kalkuliert. Das kann aber nur erreicht werden, wenn der Umsatz explodiert, so dass die Unternehmen so schnell wie möglich eine Milliardenbewertung erreichen und mit einer hohen Gewinnspanne verkauft werden können. Dabei soll sich der Gewinn möglichst schnell einstellen, eine kontinuierliche Unternehmensentwicklung ist nicht das Ziel der Wagniskapitalgeber. Venture Capital Fonds sind daher auch zumeist mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten zwischen zehn und zwölf Jahren angelegt.
Dass Venture Capital auf schnelles Wachstum der Unternehmen angelegt ist, macht es auch so riskant. Denn es benötigt seherische Fähigkeiten, um vorauszusagen wie sich ein Start-up entwickelt und ob sich das Geschäftsmodell durchsetzen wird. Daher muss immer auch damit gerechnet werden, dass es Unternehmen nicht schaffen werden, sich am Markt zu behaupten. Bis klar wird, ob es das Unternehmen schafft oder nicht, ist aber regelmäßig schon viel Geld von den Investoren in das Unternehmen gepumpt worden.
Investition ins Potenzial eines Unternehmens
Risikokapitalgeber investieren in erster Linie in das Potenzial, das junge Technologie-Unternehmen bieten. Das kann funktionieren und hat es auch schon oft. Es kann aber auch nach hinten losgehen, weil das Potenzial der Geschäftsidee eben doch überschätzt wurde. Doch das Risiko nehmen die Investoren in Kauf. Es gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Soll heißen, dass bewusst in Geschäftsmodelle investiert wird, die ihren tatsächlichen Wert erst noch zeigen müssen. Ist die Investitionsentscheidung erst gefallen, gibt es kein Zögern und Zaudern mehr. Dann wird massiv Kapital in das Unternehmen gepumpt, um den Wert nach oben zu treiben und auch mögliche Konkurrenten frühzeitig auszustechen. Die Hoffnung ist, dass das investierte Geld in kurzer Zeit eine überproportionale Rendite erzielt.
Wird diese Hoffnung aber enttäuscht, ist das Geld auch schnell verbrannt. Die hohen Unternehmensbewertungen sind dann nicht mehr haltbar und der Wert der Anteile stürzt massiv ab.
Negative Entwicklung bei vielen Start-ups
Diese Entwicklung lässt sich derzeit bei einer Reihe von Start-ups verfolgen, die vor einigen Jahren noch gefeiert wurden und nun mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Für die Gründer wird es dann besonders problematisch, wenn sie den Investoren – wie durchaus üblich – zugesichert haben, dass sie bei einem Verkauf des Unternehmens ihr Geld zurückerhalten, der Wert des Unternehmens inzwischen aber kleiner ist als das aufgenommene Kapital.
Noch 2021 sah die Lage für viele Start-ups deutlich günstiger aus und Kapitalgeber investierten großzügig in die Unternehmen. Hinzu kam, dass durch die langanhaltende Niedrigzinspolitik Geld am Markt günstig beschafft werden konnte und so immer mehr Geldgeber auftraten. Mit den hohen Finanzspritzen stieg aber auch die Zahl der Wettbewerber, die sich den gleichen Kuchen teilen mussten. Das führte immer häufiger dazu, dass keiner satt wurde und für einige nur noch Krümel abfielen. Die Folge war, dass aus den Höhenflügen der Unternehmen Sturzflüge wurden.
Markt lässt viele Verlierer zurück
Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen erheblich geändert haben. Durch die Zinswende sind vor allen Investoren in Schwierigkeiten geraten, die selbst hohe Darlehen aufgenommen haben, um Geld in Start-ups zu stecken. Statt hohe Renditen einzustreichen, müssen sie nun hohe Zinsen bedienen.
Aktuell hat der zuvor boomende Tech-Markt viele Verlierer zurückgelassen. Das betrifft sowohl die Gründer als auch die privaten Anleger und institutionellen Investoren.
Große Erfahrung im Kapitalmarktrecht
Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte berät schon seit vielen Jahren ihre nationale und internationale Mandantschaft im Kapitalmarktrecht. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist sie kompetenter Ansprechpartner für private und institutionelle Anleger sowie für Private-Equity-Gesellschaften, die Wagniskapital investiert und Geld verloren haben. MTR Legal unterstützt Investoren dabei, finanzielle Verluste zu minimieren und zeigt Möglichkeiten zur Restrukturierung oder Exit-Strategien auf.
Zeichnet sich ab, dass die Geschäftsidee keinen Erfolg hat und keine hohen Renditen abwerfen wird, gilt es rechtzeitig über geeignete Exit-Strategien nachzudenken, um die drohenden finanziellen Verluste zu minimieren. MTR Legal zeigt dabei geeignete Maßnahmen auf und unterstützt Investoren beim rechtzeitigen Verkauf ihrer Anteile. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob sich die Investition durch verschiedene Maßnahmen noch retten lässt. Ist das der Fall, berät MTR Legal bei der Planung und Umsetzung geeigneter Restrukturierungsmaßnahmen.
Konsequente Vertretung der Interessen der privaten und institutionellen Investoren
Ist eine Sanierung nicht mehr möglich und über das Unternehmen wird das Insolvenzverfahren eröffnet, vertritt MTR Legal Rechtsanwälte die Interessen der privaten und institutionellen Investoren im Insolvenzverfahren von der rechtssicheren Anmeldung der Forderungen bis zu Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter oder Gläubigerausschüssen.
Im Insolvenzverfahren müssen die Investoren allerdings regelmäßig mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, da nicht davon auszugehen ist, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Allerdings kann auch geprüft werden, ob den Investoren Schadenersatzansprüche entstanden sind. Ansprüche können z.B. gegen Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche entstanden sein, falls diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Ebenso können auch Ansprüche aus Kauf- oder Beteiligungsverträgen entstanden sein.
MTR Legal Rechtsanwälte ist im Kapitalmarktrecht überaus erfahren und mit den Risiken bei Venture Capital oder Private Equity bestens vertraut. Unsere Rechtsanwälte vertreten dabei konsequent die Interessen der Investoren.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.