Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.09.2023 das Urheberrecht gestärkt und einer Drehbuchautorin nachträgliche Vergütung zugesprochen (Az.: 15 O 296/18).
Das Urheberrecht zählt zu den klassischen Gebieten im gewerblichen Rechtsschutz. Der Schutz der kreativen Ideen und der intellektuellen Leistung kann durch einen im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt erreicht werden. Das Landgericht Berlin hat mit aktuellem Urteil die Rechte einer Drehbuchautorin gestärkt und ihr nachträgliche Vergütung zugesprochen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihrer Mandantschaft einen im gewerblichen Rechtsschutz versierten Rechtsanwalt zur Seite stellt.
Im Grunde liegenden Fall hatte eine Drehbuchautorin zweier erfolgreicher Kinofilme Verwertungserträge gegen die Produktionsfirma und einen Film- und Medienkonzern geltend gemacht. Dieser Klage hat das Landgericht Berlin dem Grunde nach stattgegeben.
Die Klägerin hatte für die Rechte an den Drehbüchern eine Vergütung erhalten. Nachdem die beiden Filme überaus erfolgreich waren, machte sie im Wege der Anpassung eine angemessene Beteiligung gemäß § 32a Urheberrechtsgesetz (UrhG) geltend. Die beiden beklagten Firmen wiesen die Forderung zurück, da sie kein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Vergütung und den Verwertungserträgen sahen.
Das LG Berlin widersprach dieser Sichtweise und stellte fest, dass die Klägerin Anspruch auf Zahlung einer weiteren angemessenen Vergütung habe. Allerdings gelte dies nur für Anpassungsansprüche ab 2015, ältere Ansprüche seien bereits verjährt, so das Gericht. Der Anspruch der Klägerin beläuft sich noch auf Zahlung von rund 180.000 Euro.
Der Anspruch hätte deutlich höher ausfallen können, wenn sich die Klägerin frühzeitig an einen im gewerblichen Rechtsschutz kompetenten Rechtsanwalt gewendet hätte. Denn sie hatte erst 2018 ihre Ansprüche geltend gemacht. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist waren ihre Forderungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2015 bereits verjährt. Bei frühzeitiger fachkundiger Beratung durch einen im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Rechtsanwalt hätte die Autorin einen deutlich höheren Anspruch durchsetzen können. Ihre Forderungen beliefen sich insgesamt auf ca. 2 Millionen Euro.
Das Beispiel zeigt, dass es gewerblichen Rechtsschutz besonders wichtig ist, geistiges Eigentum zu schützen und einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
MTR Legal Rechtsanwälte berät in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
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