Offener Immobilienfonds um fast 17 Prozent abgewertet
Dramatischer Einbruch beim offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI : Nach einer Sonderbewertung bricht der Wert um fast 17 Prozent ein, berichtete u.a. das „Handelsblatt“ online am 27. Juni 2024. Für die Anleger bedeutet das einen Verlust in Höhe von rund 860 Millionen Euro, den sie praktisch über Nacht erlitten haben. Nach Angaben des „Handelsblatt“ ist das der höchste Verlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008.
Nach der Pleite der Lehman-Bank im Herbst 2008 sind zahlreiche Immobilienfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Etliche Anleger wollten ihre Anteile an offenen Immobilienfonds zurückgeben, so dass die Fondsgesellschaften in Liquiditätsschwierigkeiten gerieten und viele von ihnen schließlich abgewickelt werden mussten. Anleger haben in dieser Zeit viel Geld verloren, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Kapitalmarktrecht berät und nach der Finanzkrise 2008 die Interessen zahlreicher Anleger vertreten hat.
Investitionen in Wohnimmobilien
Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde 2017 aufgelegt und wird von der ZBI – Zentral Boden Immobilien Gruppe und Union Investment, dem Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, gemanagt. Der Fonds investiert überwiegend in Wohnimmobilien und legte zunächst eine gute Performance hin. Anleger steckten ihr Geld in den offenen Immobilienfonds, so dass das Fondsvolumen zwischenzeitlich mehr als 5 Milliarden Euro betrug. Nach der nun erfolgten Abwertung der Fondsimmobilien ist das Fondsvermögen unter vier Milliarden Euro abgesackt. Ein Erdrutsch, der die Anleger besorgen muss. Vor allem stellt sich auch die Frage, ob der Tiefpunkt damit schon erreicht ist oder ob noch weitere Verluste drohen.
Zu der Abwertung des UniImmo Wohnen ZBI Fonds ist es gekommen, nachdem das Fondsmanagement eine Sonderbewertung veranlasst hat und der gesamte Immobilienbestand neu bewertet wurde. Das Ergebnis der Bewertung ist, dass sich der Anteilspreis am 25. Juni 2024 um knapp 17 Prozent verringert hat, die Anteile der Anleger also erheblich an Wert verloren haben.
Anlass für die Sonderbewertung war nach Angaben von Union Investment, dass sich die Lage auf dem Markt für Wohnimmobilien durch die Corona-Pandemie und spätestens mit Beginn des Ukraine-Kriegs erheblich verändert und zu einer unvorhersehbaren Situation auf dem Immobilienmarkt geführt habe. Der rasante Zinsanstieg und gestiegene Baukosten als Folge der Inflation hätten dazu geführt, dass die Nachfrage der Investoren nach Wohnimmobilien gesunken ist und Wohnimmobilien unter Druck geraten sind.
Fondsimmobilien verlieren an Wert
Diese Entwicklung habe auch den UniImmo Wohnen ZBI Fonds getroffen. Um auf die geänderten Anforderungen reagieren und Anteilsscheinrückgaben bedienen zu können, müssten Immobilien aus dem Fondsbestand verkauft werden. Aufgrund der aktuellen Marktlage sei ein Verkauf zu einem Preis auf Grundlage der bisherigen Immobilienbewertungen nicht möglich, so Union Investment. Deshalb sei eine Neubewertung der gesamten Fondsimmobilen nötig gewesen.
Neben den geänderten Marktbedingungen könnten aber noch andere Probleme, wie Alter, Zustand und Lage der Immobilien für die Abwertung mitverantwortlich sein, mutmaßt die „Welt“ online.
Da das Marktumfeld für Wohnimmobilien weiterhin angespannt ist, steht die Frage im Raum, ob ggf. noch weitere Abwertungen notwendig sind und die Anleger dann noch weitere Verluste hinnehmen müssten.
Möglichkeiten der Anleger
In welche Richtung die Reise am Immobilienmarkt für Wohnimmobilien geht, ist offen. Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI müssen daher abwägen, wie sie reagieren. Die Rückgabe der Anteile ist nicht mehr so schnell möglich, denn als Reaktion auf die Schwierigkeiten der offenen Immobilienfonds nach der Finanzkrise wurde beschlossen, dass eine Anteilsrückgabe zwölf Monate im Voraus angekündigt werden muss. Wie sich der Anteilspreis bis dahin entwickelt hat, lässt sich nicht vorhersagen.
Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können Anleger aber auch ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. So können ihnen ggf. Schadenersatzansprüche entstanden sein, wenn die Bankberater ihren Aufklärungspflichten nicht hinreichend nachgekommen sind. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Bankberater ihre Kunden über alle bestehenden Risiken bei einem offenen Immobilienfonds aufklären. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das gilt auch, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig und fehlerhaft waren.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI.
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