Testament klar formulieren

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Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte ein Testament immer klar formuliert sein. Ansonsten kann es passieren, dass eine letztwillige Verfügung nicht im Sinne der Erblassers umgesetzt werden kann.

Das Erbrecht sieht vor, dass ohne ein Testament oder Erbvertrag automatisch die gesetzliche Erbfolge gilt. Das muss nicht im Sinne des Erblassers sein. Um den Nachlass nach seinen Vorstellungen zu verteilen, kann der Erblasser ein Testament erstellen. Dabei sollte er darauf achten, dass der „letzte Wille“ klar als Testament zu erkennen ist, damit die letztwillige Verfügung in seinem Sinne umgesetzt werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im Erbrecht berät.

Ohne klare Formulierungen muss das Gericht eine letztwillige Verfügung auslegen. Das OLG Brandenburg kam dabei mit Beschluss vom 20. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass eine Schenkung des Erblassers als Erbeinsetzung gemeint war, obwohl das Schriftstück nicht als Testament zu erkennen war (Az.: 3 W 31/22).

Der Erblasser in dem Fall war geschieden und hatte zu seinem Sohn nur sporadischen Kontakt. Als er starb hinterließ er ein Haus, das etwa zu zwei Dritteln ihm und der Rest einem guten Freund von ihm gehörte. Beide lebten in ihren Teilen des Hauses. Der Erblasser hinterließ ein handgeschriebenes Schriftstück mit Unterschrift und Datum, in dem er festlegte, dass er im Falle seines plötzlichen Ablebens, seinen Anteil an dem Haus an den Mitbesitzer der Immobilie „verschenke“.

Das Nachlassgericht sah in dem Schriftstück kein Testament. Daher wies es den Erbscheinantrag des Freundes des Erblassers zurück, da er nicht wirksam als Erbe eingesetzt worden sei.

Dagegen wehrte sich der Freund und hatte am OLG Brandenburg Erfolg. Auch wenn das Schriftstück nicht als Testament oder als „letzter Wille“ bezeichnet war und auch inhaltlich keine Formulierungen wie Erbe oder Nachlass auftauchten, kam das OLG zu der Überzeugung, dass der Erblasser wollte, dass sein Hausteil nach seinem Tod tatsächlich an seinen Freund fällt. Daher wertete es das Schriftstück im Wege der Auslegung als Testament.

Durch klare Formulierungen kann der Erblasser Missverständnisse bezüglich seines letzten Willens vermeiden. MTR Legal Rechtsanwälte berät bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags.

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