Steuerhinterziehung bei Kryptowährungen – Strafbefreiende Selbstanzeige möglich

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Die Finanzverwaltung NRW nimmt Anleger in Kryptowährungen verstärkt ins Visier und prüft mögliche Steuerhinterziehung. Betroffene können noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.

Der „Spiegel“ hatte schon im Juni berichtet, dass die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die Nutzerdaten einer Kryptobörse auswertet, um möglichen Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Offen blieb, um welche Kryptobörse es sich handelt. Das Handelsblatt ist nun konkreter geworden. Unter Verweis auf mehrere mit der Sache betrauten Quellen berichtet es am 1. August 2023, dass es sich bei der Kryptobörse um Bitcoin.de  handelt. Wer Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht ordnungsgemäß bei der Steuererklärung angegeben hat, hat sich ggf. der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Es besteht aber noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Steuerrecht hat.

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wurden. Als private Veräußerungsgeschäfte unterliegen sie der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Februar 2023 entschieden (Az. IX R 3/22). Steuerpflichtige müssen daher aufpassen. Während bei Wertpapiergeschäften die Banken die fällige Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen, sind die Steuerpflichtigen bei Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen selbst in der Verantwortung. Sie können sich auch nicht darauf verlassen, dass ihre Geschäfte nicht entdeckt werden, denn auf der Blockchain sind viele wesentliche Daten bis auf den Namen des Wallet-Inhabers gespeichert.

Diese Daten werden nun von der Finanzverwaltung NRW zusammengeführt, um dem Handel mit Kryptowährungen die passenden Namen zuordnen zu können. Nach von der Finanzverwaltung unbestätigten Angaben des Handelsblatts geht es dabei konkret um die Daten der Nutzer, die zwischen 2015 und 2017 mindestens 50.000 Euro über die Börse Bitcoin.de umgesetzt haben.

Für Steuersünder besteht noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Damit die Selbstanzeige erfolgreich sein kann, muss sie alle steuerrechtlich relevanten Daten der letzten zehn Jahre enthalten und rechtzeitig erfolgen. Da schon kleine Fehler zum Scheitern der Selbstanzeige führen können, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

MTR Legal berät rund um die strafbefreiende Selbstanzeige.

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