ProReal Deutschland 7 und 8 sowie ProReal Europa 9 und 10 betroffen
Am 15. Januar 2024 wären die Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 an die Anleger der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH fällig. Dazu wird es nicht kommen, denn die Zinszahlungen werden bis auf weiteres ausgesetzt, wie das Emissionshaus One Group mit Sitz in Hamburg mitteilte. Wie das Handelsblatt berichtet, werden auch bei den Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7 und ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot die Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 ausgesetzt. Zudem nimmt die One Group für fünf weitere Geldanlagen der ProReal-Serie keine Zeichnungen mehr an.
Die One Group gehört zum Immobilienkonzern Soravia aus Österreich. Die Anleger konnten sich über die Kapitalanlageprodukte an Immobilienprojekten beteiligen. Nun hat die One Group die Zinszahlungen für die vier Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7, ProReal Deutschland 8 (exklusives Folgeangebot), ProReal Europa 9 sowie ProReal Europa 10 ausgesetzt. Als Grund wird die schwierige Lage am Immobilienmarkt genannt. Steigende Zinsen und hohe Inflationsrate hätten zu einem Anstieg der Finanzierungskosten und einer stagnierenden Nachfrage bei sinkenden Immobilienpreisen geführt. Die Vertragspartner müssten ihre Bauvorhaben daher einer gründlichen Risikoanalyse unterziehen. Die Analyse soll im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Bis dahin bleiben die Zinszahlungen ausgesetzt, so dass die Emittentin die fälligen Zinszahlungen an die Anleger nicht leisten kann.
Riskante Kapitalanlage
Ob die Zinsen nach Abschluss der Analyse wieder fließen oder ob die Anleger mit Einschnitten rechnen müssen, ist offen. Für die Anleger zeigt sich in dieser Situation jedoch, dass nachrangige Namensschuldverschreibungen eine äußerst riskante Geldanlage sind, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Kapitalmarktrecht berät.
Bei den vier betroffenen Kapitalanlagen ist ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Die Folgen eines solchen Rangrücktritts zeigen sich in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Denn durch den vereinbarten Nachrang können Forderungen der Anleger, z.B. auf Zinszahlungen, schon dann nicht durchgesetzt werden, wenn durch diese Zahlungen eine Insolvenz der Emittentin eintreten oder auch nur drohen könnte. Im Insolvenzfall drohen Anleger dann aufgrund des Nachrangs vollkommen leer auszugehen, da zunächst die Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden.
Rangrücktritt wirksam vereinbart?
Daher ist es ratsam zu prüfen, ob der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, z.B. weil die entsprechenden Klauseln für die Anleger nicht transparent genug formuliert sind. Ist der Rangrücktritt nicht wirksam vereinbart, können auch die Zinszahlungen nicht einfach ausgesetzt werden.
Rückzahlung ProReal Deutschland 7
Für die Anleger der Namensschuldverschreibung ProReal Deutschland 7 ist eine besondere Situation eingetreten. Nachdem die Laufzeit um ein Jahr verlängert worden war, endete sie Ende 2023. Das bedeutet, dass die Anleger im ersten Halbjahr 2024 die Rückzahlung erwarten können.
Anleger sollten genau beobachten, ob es zu weiteren Zahlungsverzögerungen kommt. Zudem können sie auch prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind, weil sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurden.
MTR Legal Rechtsanwälte berät im Kapitalmarktrecht.
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