AG Leipzig hat vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Leipzig hat am 18. Juli 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG eröffnet (Az.: 405 IN 1216/24). Damit steht das Geld der Anleger, die in die Preos-Anleihe investiert haben, im Feuer.
Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst anmelden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Das kann einige Wochen dauern. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können Anleger schon jetzt prüfen lassen, ob ihnen ggf. Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sind, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Kapitalmarktrecht berät.
Anleger der Preos-Anleihe von Insolvenz betroffen
Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hatte 2019 eine Wandelanleihe mit fünfjähriger Laufzeit und einem Volumen bis zu 300 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A254NA6). Anleger sollen einen Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. erhalten. Insgesamt haben Anleger rund 250 Millionen in die Preos-Anleihe 2019/2024 investiert. Nach dem Insolvenzantrag des Unternehmens müssen sie um ihr investiertes Geld fürchten.
Dabei kommt die Insolvenz nicht völlig unerwartet für die Anleger. Sie sollten schon 2023 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen. So sollten u.a. Zinszahlungen um sechs Monate ausgesetzt und die Laufzeit der Anleihe verlängert werden. Außerdem sollten die Anleihen zwangsweise in Aktien umgetauscht werden. Nach längeren Auseinandersetzungen stimmten die Anleger schließlich einer Änderung der Anleihebedingungen zu, nachdem die Preos deutlich gemacht hatte, dass die Gesellschaft nicht über die liquiden Mittel verfüge, um die Zinszahlungen für die Anleihe zu leisten, die 2024 zur Rückzahlung fällig wäre. Die Einschnitte seien erforderlich, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.
OLG Frankfurt gibt Änderungen der Anleihebedingungen nicht frei
Einige Anleger, die Anleihen im Wert von rund 40 Millionen Euro halten, hatten ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rekonstruktion der Anleihe. Sie befürchteten einen verdeckten Einfluss der Gesellschaft auf die Stimmrechte, berichtete das Handelsblatt am 28. Juni 2024. Das OLG Frankfurt sah dies ähnlich und lehnte die Umsetzung der Beschlüsse ab. Laut Handelsblatt hat das OLG eine „bewusste Umgehung der Stimmverbote“ sowie einen „besonders schwerwiegenden Rechtsverstoß“ gesehen.
Preos stellt Insolvenzantrag
Preos wies die Vorwürfe erwartungsgemäß zurück. Die Reaktion des Unternehmens auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, die Umsetzung der Beschlüsse zur Änderung der Anleihebedingungen, abzulehnen, folgte schnell. Am 28. Juni 2024 erklärte Preos, dass nach der Entscheidung des OLG Frankfurt die im Dezember 2023 gefassten Beschlüsse zur Restrukturierung der Wandelanleihe nicht umgesetzt werden können und die Gesellschaft daher Insolvenzantrag stellen müsse. Das Unternehmen ist offenbar nicht in der Lage, die fälligen Zinszahlungen zu leisten, die nach Medienberichten zwischen fünf und zehn Millionen Euro liegen sollen. Das vorläufige Insolvenzverfahren hat das AG Leipzig am 18. Juli 2024 eröffnet.
Forderungen beim Insolvenzverwalter können die Anleger erst anmelden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Große Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote können sich die Anleger voraussichtlich nicht machen. So hatte eine Rechtsanwältin der Preos nach Angaben des Handelsblatt während der Verhandlung am OLG Frankfurt erklärt, dass die Immobilien verkauft sind und es nicht viel zu holen gebe. Der Insolvenzverwalter wird klären müssen, ob der Verkauf der Immobilien erfolgen durfte oder die Preos möglicherweise zu diesem Zeitpunkt schon insolvent war.
Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger
Wie die „Wirtschaftswoche“ am 18. Juli 2024 online berichtet, strebe die Preos nun eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens an. Einem solchen Plan müssten die Gläubiger allerdings zustimmen und die Anleger müssten vermutlich auch dann mit erheblichen Verlusten rechnen. Offen ist auch, welche Folgen die Insolvenz für die Publity AG hat, die einen großen Teil der Aktien der Preos AG hält.
Sobald es möglich ist, können die Anleihe-Anleger der Preos AG ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Zudem können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So können bei Fehlinformationen zu der Anleihe Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen entstanden sein. Auch die Anlageberater und -vermittler können sich schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben.
MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und berät betroffene Anleger zu ihren Möglichkeiten.
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