Arbeitsrecht Rechtsanwalt in Hamburg

MTR Legal Rechtsanwälte sind Ihr kompetenter Ansprechpartner
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Starker Ansprechpartner im Arbeitsrecht Hamburg - MTR Legal Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte beraten in Hamburg in allen Fragen des Arbeitsrechts

In Hamburg sind unsere Rechtsanwälte Ihre zuverlässigen Partner in allen Belangen des Arbeitsrechts, egal ob in Großkonzernen, mittelständischen Unternehmen oder Kleinbetrieben. MTR Legal Rechtsanwälte bietet in Hamburg umfassende Beratung im Arbeitsrecht. Unsere Juristen decken ein breites Spektrum ab und setzen sich für die Belange sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ein. Auch Führungskräfte finden bei unseren erfahrenen Juristen in Hamburg Unterstützung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Mit jahrelanger Präsenz in Hamburg sind unsere Rechtsanwälte mit den lokalen Arbeitsmarktbedingungen bestens vertraut. Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit identischer juristischer Präzision und Kompetenz, immer mit dem Ziel, die Interessen unserer Klienten optimal zu vertreten. Sollten Streitfälle nicht außergerichtlich geklärt werden können, so vertreten wir die Anliegen unserer Klienten auch vor dem Arbeitsgericht in Hamburg und auf nationaler Ebene.

5000+

Mandate

Team

erfahrene Anwälte

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International tätig

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Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise im Arbeitsrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Unser Leistungsangebot im Arbeitsrecht in Hamburg

Umfassende Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwälte

Erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Hamburg und bundesweit

In Hamburg bieten unsere erfahrenen Juristen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfassende Beratung in allen wesentlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich von Hamburg aus über das gesamte Bundesgebiet, einschließlich der Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, München und Stuttgart.

Arbeitsvertrag – Rechten und Pflichten regeln

Kompetente Rechtsanwälte in Hamburg beraten bei der Erstellung eines rechtssicheren Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Obwohl grundsätzlich Vertragsfreiheit herrscht, ist die Schriftform aufgrund des Nachweisgesetzes (NachwG) für wesentliche Vertragsinhalte vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss die wichtigsten Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich übergeben und den Vertrag unterzeichnen.

Die schriftlich zu fixierenden Punkte umfassen laut § 2 NachwG unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch deren Dauer
  • Arbeitsort oder der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann
  • Kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
  • Arbeitszeit und Ruhepausen
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

 

Zusätzliche Vereinbarungen können ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Für befristete Verträge ist die Schriftform obligatorisch. In Hamburg steht unseren Klienten ein im Arbeitsrecht versierter Rechtsanwalt zur Seite, der für einen rechtlich einwandfreien Arbeitsvertrag sorgt.

Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt.

Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Leistungen zu erbringen und den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Über diese Hauptverpflichtung hinaus bestehen für den Arbeitnehmer diverse Nebenverpflichtungen, wie etwa die Treuepflicht, die Pflicht zur Verschwiegenheit, zur Rücksichtnahme und zum Schutz. Es ist nicht erforderlich, dass diese Nebenverpflichtungen explizit im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Jedoch kann die Nichtbeachtung dieser Pflichten rechtliche Folgen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kündigung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen steht ein in Arbeitsrecht versierter Jurist zur Verfügung.

Pflichten des Arbeitgebers

Die primäre Verpflichtung des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer das vereinbarte Gehalt zu zahlen sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu entrichten. Zusätzlich obliegen dem Arbeitgeber Nebenpflichten wie die vertragsgerechte Beschäftigung des Arbeitnehmers, die Gewährung von Urlaub, der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz und weitere Fürsorgepflichten.

Bei Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Zur Durchsetzung seiner Rechte kann er sich an einen im Arbeitsrecht bewanderten Juristen wenden.

Befristeter Arbeitsvertrag

Bei befristeten Arbeitsverträgen sind spezielle Regelungen zu beachten. Eine Befristung kann sowohl mit als auch ohne Sachgrund erfolgen. Aufgrund der rechtlichen Komplexität bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Konsultation unserer erfahrenen Hamburger Juristen im Arbeitsrecht empfehlenswert.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Hamburger Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Hamburger Anwälte setzen Ihre Rechte durch

Vertrauen auch Sie auf die Expertise, Know-How und steten Einsatz unserer hochqualifizierten Anwälte

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, erhöht sich ohne die Unterstützung eines versierten Juristen im Arbeitsrecht das Risiko, in einem Rechtsstreit nicht erfolgreich zu sein. In Hamburg bieten wir unseren Mandanten die Expertise kompetenter Juristen im Arbeitsrecht.

In Hamburg arbeiten unsere Juristen eng und vertrauensvoll mit den Mandanten zusammen, um gemeinsam die beste Strategie zu entwickeln. Wir streben nach einvernehmlichen Lösungen, vertreten jedoch auch entschlossen die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.

Ein genereller Anspruch auf Abfindung besteht im Arbeitsrecht nicht. Unter bestimmten Umständen, wie bei einer Sozialplanabfindung, kann es jedoch zu Ausnahmen kommen.

Eine Kündigungsschutzklage muss gemäß Arbeitsrecht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen deutschlandweit umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Abmahnung im Arbeitsrecht – Gelbe Karte für den Arbeitnehmer

Eine wirksame Kündigung wird oft durch eine Abmahnung vorbereitet

Die Abmahnung dient als ernsthafte Aufforderung an den Arbeitnehmer, sein Verhalten zu ändern und die arbeitsvertraglichen Pflichten einzuhalten, um eine Kündigung zu vermeiden. Oft ist eine Abmahnung notwendig, um eine spätere Kündigung rechtswirksam zu machen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden kann. Bei Unsicherheiten sollte stets ein Jurist mit Spezialisierung im Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

Typische Gründe für eine Abmahnung sind unter anderem die Nichteinhaltung von Arbeitsanweisungen, Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, die Begehung strafbarer Handlungen, vorgetäuschte Krankheiten oder unentschuldigtes Fehlen. Auch sexuelle Belästigung oder Mobbing können eine Abmahnung nach sich ziehen.

Eine Abmahnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie sollte das kritisierte Verhalten genau beschreiben, die Pflichtverletzung rügen und auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen hinweisen. Unsere Juristen in Hamburg stehen zur Beratung bei Abmahnungen im Arbeitsrecht zur Verfügung.

Kündigung des Arbeitsvertrags

Rechtsanwälte in Hamburg beraten bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung im Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das Arbeitsrecht kennt dabei zwei Arten der Kündigung: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen wird als ordentliche Kündigung bezeichnet. Während der Arbeitnehmer keine Begründung für die Kündigung angeben muss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigung auf betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Gründe zu stützen.

Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose, außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen gravierender Gründe zulässig, die es einer Partei unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen. Solche schwerwiegenden Gründe bestehen üblicherweise bei erheblichen Pflichtverletzungen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. Unsere Juristen in Hamburg gewährleisten, dass Ihre Kündigung rechtswirksam ausgesprochen wird.

Arbeitnehmer können gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Hierfür stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Hamburg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht

Verhandlungsgeschick ist gefragt

Ein Aufhebungsvertrag stellt eine mögliche Alternative zur Kündigung dar, besonders wenn das Arbeitsverhältnis schnell und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden soll. Für einen Aufhebungsvertrag ist weder ein Kündigungsgrund erforderlich noch spielen Kündigungsschutz oder die Zustimmung des Betriebsrats eine Rolle.

Die Zustimmung des Arbeitnehmers zum Aufhebungsvertrag ist erforderlich, häufig verbunden mit dem Angebot einer Abfindung. Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe letztlich vom Verhandlungsgeschick abhängt. Unsere erfahrenen Juristen in Hamburg können Sie in diesen Verhandlungen unterstützen.

Fragen zur Arbeitsrechtsberatung?

Unser Hamburger Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Vorstand und Führungskräfte

Beratung von Unternehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten im Arbeitsrecht durch unsere Rechtsanwälte in Hamburg

Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte tragen die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb im Unternehmen. Bei Problemen können schnell rechtliche Herausforderungen entstehen. Deshalb ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung durch unsere versierten Juristen in Hamburg auch für Führungspersonal unerlässlich. Wir beraten Sie zu Themen wie Arbeitssicherheit, Datenschutz, der Einführung von Compliance-Management-Systemen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen.

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