Rechtsanwalt bei Verlusten in Uni Immo Wohnen ZBI Fonds

Nach Wertverlust – MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger
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Rechtliche Hilfe bei finanziellen Verlusten

MTR Legal – Ihre Kanzlei im Kapitalmarktrecht

Schock für die Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI – sie haben nach einer Sonderbewertung des Fondsvermögens zum 23. Juni 2024 ca. 860 Millionen Euro verloren. Nach der Neubewertung des Immobilienbestands ist der Anteilspreis, der auch der Rücknahmepreis ist, nach Angaben des Fondshauses Union Investment um 16,71 Prozent eingebrochen. Wie das Handelsblatt berichtet, ist das der größte Tagesverlust eines Immobilienfonds seit der Finanzkrise 2008. Die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI haben quasi über Nacht viel Geld verloren und noch ist offen, ob in absehbarer Zeit noch weitere Abwertungen drohen oder der Tiefpunkt schon erreicht ist. MTR Legal Rechtsanwälte ist eine im Kapitalmarkrecht erfahrene Wirtschaftskanzlei. Unserer Rechtsanwälte bieten Anlegern des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI gerne eine umfassende Beratung an und zeigen ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, um sich gegen finanzielle Verluste zu wehren.

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UniImmo Wohnen ZBI – Leistungen unserer Rechtsanwälte

Anleger vor finanziellen Verlusten schützen
Die Pleite der Investment Bank Lehman Brothers sorgte 2008 für ein Beben in der Finanzwelt. Zahlreiche offene und geschlossene Immobilienfonds gerieten in der Folge in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. MTR Legal Rechtsanwälte hat in dieser Zeit zahlreiche Anleger vertreten, um ihre finanziellen Interessen zu schützen. Mit dieser Erfahrung beraten unsere Rechtsanwälte auch gerne besorgte Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Offene Immobilienfonds in der Krise

Finanzkrise 2008 und ihre Folgen

Die Pleite der Lehman-Bank war 2008 Auslöser der großen Finanzkrise, bei der zahlreiche Anleger viel Geld verloren haben. Eine ganze Reihe offener Immobilienfonds hat diese Krise nicht überstanden und musste am Ende abgewickelt werden. Ein Hauptgrund war, dass zahlreiche Anleger als Reaktion auf die Krise ihre Anteile zurückgeben wollten. Da die Fondsgesellschaften nicht über genug Liquidität verfügten, um die Rückgabewünsche zu erfüllen, wurden viele Fonds zunächst geschlossen, so dass die Anteilsrückgabe nicht mehr möglich war. Viele der betroffenen Immobilienfonds öffneten anschließend nicht mehr. Sie wurden abgewickelt und die Bestandsimmobilien verkauft. Für viele Anleger bedeutete das enorme finanzielle Verluste. Damit sich ein solches Szenario nicht wiederholt, wurden die Regularien verschärft. Umso mehr lässt jetzt der hohe Wertverlust beim UniImmo Wohnen ZBI aufhorchen. Eine tägliche Anteilsrückgabe ist bei offenen Immobilienfonds nicht mehr möglich. Daher sollten die Anleger des UniImmo Wohnen ZBI frühzeitig prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, um ihr investiertes Geld zu schützen.

UniImmo Wohnen ZBI – Entwicklung des Fonds

Investitionen in Wohnimmobilien

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI ist aus der Partnerschaft der ZBI – Zentral Boden Immobilien Gruppe und Union Investment, dem Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, entstanden und wurde im Juli 2017 mit unbegrenzter Laufzeit aufgelegt (WKN: A2DMVS / ISIN: DE000A2DMVS1). Der Fonds investiert fast ausschließlich in Wohnimmobilien, die überwiegend in Deutschland liegen, zum Teil aber auch in Österreich und den Niederlanden. Für viele Anleger erwies sich der UniImmo Wohnen ZBI als interessante Kapitalanlage, so dass der Fonds in rund 1.000 Liegenschaften investierte und das Fondsvolumen zwischenzeitlich über 5 Milliarden Euro lag. Nach der Sonderbewertung zum 23. Juni 2024 durch unabhängige Sachverständige ist der Wert der Fondsimmobilien um rund 860 Millionen Euro gesunken.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Frühestens nach einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten können Anleger ihre Anteile am UniImmo Wohnen ZBI zurückgeben. Die Rückgabe muss aber 12 Monate im Voraus angekündigt werden.

Haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo ZBI Wohnen Schadenersatzansprüche?

Schadenersatzansprüche können u.a. bestehen, wenn die Bankberater nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Auch fehlerhafte oder unvollständige Prospektangaben können zu Schadenersatzansprüchen führen.

Schadenersatzansprüche können u.a. bestehen, wenn die Bankberater nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Auch fehlerhafte oder unvollständige Prospektangaben können zu Schadenersatzansprüchen führen.

Beim UniImmo Wohnen ZBI hat das Emissionshaus Union Investment hauptsächlich die Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs als Grund für die Neubewertung genannt. Aber auch Faktoren wie Leerstand, sinkende Mieteinnahmen, Alter oder Zustand der Immobilien können ursächlich für einen Wertverlust sein.

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An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Abwertung der Fondsimmobilien des UniImmo Wohnen ZBI

Anleger verlieren 860 Millionen Euro

Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die folgende Inflation haben große Spuren hinterlassen und auch die Baubranche hart getroffen. Auch der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI habe sich dem nicht entziehen können, teilte Union Investment mit. Diese Entwicklung habe eine Sonderbewertung der Fondsimmobilien notwendig gemacht. Das Ergebnis der Bewertung durch unabhängige Sachverständige ist für die Anleger niederschmetternd: Die Fondsimmobilien haben rund 860 Millionen Euro an Wert verloren. Dadurch ist der Anteilspreis bzw. Rücknahmepreis um fast 17 Prozent gesunken. Ob damit der Tiefpunkt erreicht ist, ist offen. Union Investment geht zwar davon aus, dass sich die Entwicklung des Anteilspreises nun beruhigt hat. Bei einer Verschlechterung des Marktumfelds für Wohnimmobilien oder einem deutlichen Anstieg der Rückgabe der Anteilsscheine könne eine weitere Abwertung aber nicht ausgeschlossen werden.

Rückgabe der Fondsanteile

Rückgabe muss angekündigt werden

Eine Konsequenz aus der Finanzkrise 2008 ist, dass Anleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds nicht mehr handelstäglich zurückgeben können. Stattdessen wurden neue Halte- und Rückgabefristen eingeführt. So ist die Anteilsrückgabe erst nach einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten möglich. Zudem muss die Rückgabe 12 Monate im Voraus angekündigt werden. Diese Fristen gelten auch beim UniImmo Wohnen ZBI. Anleger müssen daher bei der Anteilsrücknahme berücksichtigen, dass es im Zeitraum zwischen der Erklärung der Anteilsrückgabe und der Rücknahme der Anteile zu Schwankungen beim Anteilspreis kommen kann. Anleger des UniImmo Wohnen ZBI sollten daher überlegen, ob die Anteilsrückgabe für sie in Frage kommt.

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Schadenersatzansprüche der Anleger

Anleger müssen über Risiko aufgeklärt werden

Alternativ oder ergänzend zu der Anteilsrückgabe kann sich für die Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen anbieten. Auch beim UniImmo Wohnen ZBI hat sich gezeigt, dass Investitionen in vermeintliches Betongold keineswegs so sicher sind, wie sie vielfach angepriesen wurden. Anteile an dem offenen Immobilienfonds wurden über die Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken und die BBBank vertrieben. Die Bankberater hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die bestehenden Risiken bei einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds informieren müssen. Sind die Anlageberater dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüchen entstanden sein. Gleiches gilt, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder fehlerhaft waren. Unsere Rechtsanwälte prüfen gerne, ob Schadenersatzansprüche bestehen.

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