Arbeitsrecht Rechtsanwalt in Bonn
Starker Ansprechpartner im Arbeitsrecht Bonn - MTR Legal Rechtsanwälte
Unsere Rechtsanwälte beraten in Bonn in allen Fragen des Arbeitsrechts
Ob in Konzernen, mittelständischen Unternehmen oder im Kleinbetrieb – das Arbeitsrecht bietet reichlich Konfliktpotenzial. MTR Legal Rechtsanwälte ist in Bonn ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsrecht. Dabei sind unsere Rechtsanwälte breit aufgestellt und vertreten unabhängig von der Betriebsgröße sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Ebenso beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Bonn auch Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Unsere Rechtsanwälte sind seit Jahren am Standort Bonn vertreten und mit den Gegebenheiten am Arbeitsmarkt in Bonn bestens vertraut. Es gibt kein gesondertes Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Daher vertreten wir beide Seiten mit der gleichen juristischen Sorgfalt und Expertise und sind dabei ausschließlich den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lassen sich die Streitigkeiten nicht außergerichtlich beilegen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch konsequent vor dem Arbeitsgericht in Bonn und bundesweit.
- Rabinstraße 1, 53111 Bonn
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Unser Leistungsangebot im Arbeitsrecht in Bonn
Umfassende Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwälte
Erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Bonn und bundesweit
In Bonn beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen wichtigen Punkten des Arbeitsrechts. Unsere Leistungen bieten wir nicht nur in Bonn, sondern bundeweit an unseren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart an.
Arbeitsvertrag – Rechten und Pflichten regeln
Kompetente Rechtsanwälte in Bonn beraten bei Erstellung eines rechtssicheren Arbeitsvertrags
Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Auch wenn beim Arbeitsvertrag grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht, empfiehlt sich die Schriftform. Zumal das Nachweisgesetz (NachwG) für die wesentlichen vertraglichen Regelungen ohnehin die Schriftform vorsieht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich auszuhändigen und den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.
Welche Punkte im Arbeitsvertag der Schriftform bedürfen, ist in § 2 NachwG geregelt. Zu diesen Punkten zählen u.a.:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch deren Dauer
- Arbeitsort oder der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann
- Kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- Arbeitszeit und Ruhepausen
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Dazu kommen noch weitere Regelungen, die schriftlich fixiert werden können. Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt zwingend die Schriftform. Wir stellen unseren Mandanten einen im Arbeitsrecht kompetenten Rechtsanwalt in Bonn zur Seite, der dafür sorgt, dass der Arbeitsvertrag rechtlich wasserdicht ist.
Im Arbeitsvertag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen und den Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Neben dieser Hauptpflicht treffen den Arbeitnehmer auch verschiedene Nebenpflichten wie z.B. Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Rücksichtnahme und Schutzpflicht. Diese und weitere Nebenpflichten müssen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertag aufgeführt werden. Allerdings kann auch die Verletzung dieser Nebenpflichten zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung führen. Ansprechpartner ist im Streitfall ein im Arbeitsrecht erfahrener Rechtsanwalt.
Pflichten des Arbeitgebers
Die Hauptpflicht des Arbeitsgebers ist, dem Arbeitnehmer das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für ihn ordnungsgemäß abzuführen. Dazu kommen Nebenpflichten wie z.B. den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, Gewährung von Urlaub, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und weitere Fürsorgepflichten.
Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Zur Wahrung seiner Rechte kann er sich an einen im Arbeitsrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Befristeter Arbeitsvertrag
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag müssen noch weitere Regelungen beachtet werden. Grundsätzlich ist eine Befristung mit und ohne Rechtsgrund möglich. Aufgrund der komplexen rechtlichen Lage bei befristeten Arbeitsverträgen, sollte ein kompetenter Rechtsanwalt in Fragen des Arbeitsrechts hinzugezogen werden.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Bonner Anwälte setzen Ihre Rechte durch
Vertrauen auch Sie auf die Expertise, Know-How und steten Einsatz unserer hochqualifizierten Anwälte
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Grundsätzlich besteht kein Anwaltszwang. Ohne die Fachkompetenz eines Rechtsanwalts ist das Risiko jedoch ungleich größer, im Rechtsstreit zu unterliegen. Wir stellen unseren Mandanten in Bonn einen kompetenten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zur Seite.
Unsere Rechtsanwälte in Bonn besprechen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten die Vorgehensweise. Gemeinsam suchen wir nach einvernehmlichen Lösungen, vertreten die Interessen unserer Mandanten aber auch konsequent vor Gericht.
Es gibt im Arbeitsrecht keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen kann es z.B. bei einer Sozialplanabfindung geben.
Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
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Abmahnung im Arbeitsrecht – Gelbe Karte für den Arbeitnehmer
Vor der wirksamen Kündigung steht oft die Abmahnung
Die Abmahnung ist eine deutliche Warnung für den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern und seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Ansonsten droht die Kündigung. In vielen Fällen ist eine Abmahnung Voraussetzung, um später eine Kündigung wirksam aussprechen zu können. In Einzelfällen kann aber auch auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden. Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der über juristische Expertise im Arbeitsrecht verfügt.
Gründe für eine Abmahnung können typischerweise vorliegen, wenn der Arbeitnehmer z.B. Arbeitsanweisungen nicht befolgt, Vorgesetze oder Arbeitskollegen beleidigt, strafbare Handlungen begeht, Erkrankungen vortäuscht oder unentschuldigt fehlt. Auch sexuelle Belästigung oder Mobbing sind Anlass für eine Abmahnung.
Inhaltlich muss eine Abmahnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie muss das beanstandete Verhalten konkret benennen, die Pflichtverletzung rügen und arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen. Unsere Rechtsanwälte in Bonn beraten bei Abmahnungen im Arbeitsrecht.
Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsanwälte in Bonn beraten bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung im Arbeitsrecht
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dabei unterscheidet das Arbeitsrecht zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.
Ordentliche Kündigung
Unter Einhaltung der Kündigungsfristen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Anders als der Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen. Die Kündigung kann dabei aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen erfolgen.
Außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche und zumeist fristlose Kündigung ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Gründe müssen dabei so gravierend sein, dass einer Vertragspartei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zuzumuten ist. Schwerwiegende Gründe liegen in der Regel bei erheblichen Pflichtverstößen einer Vertragspartei vor. Die außerordentliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden. Unsere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Bonn sorgen dafür, dass die Kündigung wirksam ausgesprochen wird.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Ansprechpartner sind unsere Rechtsanwälte in Bonn.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht
Verhandlungsgeschick ist gefragt
Der Aufhebungsvertrag kann eine interessante Alternative zur Kündigung sein. Das gilt umso mehr, wenn das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen beendet werden soll. Auch Kündigungsschutz oder die Zustimmung des Betriebsrats spielt beim Aufhebungsvertrag keine Rolle, ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.
Der Arbeitnehmer muss einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Im Gegenzug wird ihm regelmäßig die Zahlung einer Abfindung angeboten. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das Arbeitsrecht allerdings nicht. Daher hängt deren Höhe auch vom Verhandlungsgeschick ab. Dabei sollte auf die Erfahrung unserer Rechtsanwälte in Bonn zurückgegriffen werden.
Vorstand und Führungskräfte
Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte sind dafür verantwortlich, dass im Unternehmen alles nach Wunsch läuft. Knirscht es jedoch, werden sie schnell zur Rechenschaft gezogen. Das kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Daher ist auch für Führungskräfte eine umfassende Beratung im Arbeitsrecht durch unserer kompetenten Rechtsanwälte in Bonn unerlässlich. Wir beraten sie bei Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, beim Datenschutz oder bei der Implementierung eines effizienten Compliance-Management-Systems und weiteren Fragen des Arbeitsrechts.
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