Insolvenzrecht Rechtsanwalt Berlin
MTR Legal Rechtsanwälte Berlin – Ihr zuverlässiger Partner im Insolvenzrecht
Berlin zeichnet sich durch eine vielseitige Unternehmenslandschaft aus und gehört zu den führenden Wirtschaftszentren Deutschlands. Trotz der Wirtschaftsstabilität sind wirtschaftliche Herausforderungen und Insolvenzen keine Seltenheit, die die Existenz von Unternehmen bedrohen können. In solchen Situationen sind die erfahrenen Rechtsanwälte von MTR Legal in Berlin im Insolvenzrecht die richtigen Ansprechpartner. Sie bieten Beratung zur Restrukturierung von Unternehmen an und vertreten Mandanten in Insolvenzverfahren. Zudem setzen sie sich für die Interessen der Gläubiger ein und schützen deren Vermögenswerte im Rahmen des Insolvenzrechts.
- Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
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Insolvenzrecht - MTR Legal Rechtsanwälte unterstützen Sie in Berlin und deutschlandweit
MTR Legal Rechtsanwälte in Berlin bieten eine breite Palette von Beratungsleistungen im Insolvenzrecht für Schuldner und Gläubiger an. Neben unserem Büro in Berlin sind unsere Anwälte auch in anderen Städten wie Bonn, Frankfurt, Hamburg, München, Düsseldorf und Stuttgart deutschlandweit präsent.
Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens
Unsere Anwälte arbeiten mit allen Beteiligten zusammen, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, die die Sanierung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen in Berlin ermöglichen. Unser oberstes Ziel ist die Rettung des Unternehmens, und wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten des Insolvenzrechts, um dieses Ziel zu erreichen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Insolvenzrecht in Berlin – Unterstützung von MTR Legal Rechtsanwälten
Berlin gilt als ein herausragendes Zentrum der Wirtschaft in Deutschland und ist ein Symbol für Innovation und Fortschritt. Als etablierte Rechtsanwaltskanzlei ist MTR Legal in Berlin seit langem aktiv und eng mit der dynamischen Metropole verbunden. Wir schätzen die Bedeutung Berlins als florierenden Wirtschaftsstandort und setzen uns dafür ein, durch innovative Lösungsansätze Unternehmen zu unterstützen. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Sanierung von Unternehmen. Wenn jedoch eine Insolvenz unvermeidlich ist, stehen wir Schuldner und Gläubigern gleichermaßen zur Seite, um ihre Interessen zu wahren.
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Die Verpflichtung zur Einreichung eines Insolvenzantrags tritt ein, sobald ein Unternehmen insolvent ist, d.h., es ist zahlungsunfähig, überschuldet oder es besteht die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Dieser Schritt ist unerlässlich, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Rechte aller Betroffenen zu wahren.
Unter drohender Zahlungsunfähigkeit versteht man im Insolvenzrecht die Situation, in der absehbar ist, dass das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten in naher Zukunft nicht wird begleichen können. Diese Konstellation kann als Frühwarnzeichen für eine mögliche Insolvenz dienen und verlangt eine eingehende juristische Beurteilung.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Gesamtvermögen des Unternehmens nicht mehr ausreicht, um alle bestehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dies gilt als deutliches Warnsignal und macht eine detaillierte Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens notwendig.
Neben dem schuldnerischen Unternehmen selbst, für das die Antragsstellung unter bestimmten Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben sein kann, sind auch Geschäftspartner und Gläubiger berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dieses Recht dient dem Schutz ihrer eigenen finanziellen Interessen.
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Einreichung des Insolvenzantrags
Im Falle einer unvermeidlichen Insolvenz fordert das Insolvenzrecht, dass unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt wird. Sobald ein Insolvenzgrund erkennbar ist, sollte dieser Antrag beim Amtsgericht Berlin eingereicht werden. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass dieser Antrag spätestens drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Feststellung der Überschuldung erfolgen muss. Die strikte Einhaltung dieser Insolvenzantragspflicht ist entscheidend, um den Verdacht der Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
Möglichkeiten in der Insolvenz
Im Bereich des Insolvenzrechts gibt es verschiedene Optionen für die Abwicklung einer Insolvenz, darunter:
- Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG)
- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Regelinsolvenz
Unsere erfahrenen Anwälte im Insolvenzrecht prüfen individuell, welche Verfahren im konkreten Fall passend und geeignet sind.
StaRUG:
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz bietet eine neue Möglichkeit zur Sanierung von Unternehmen ohne Insolvenzverfahren, wenn Zahlungsunfähigkeit droht, jedoch noch nicht eingetreten ist. Kern des StaRUG ist die Ausarbeitung eines Restrukturierungsplans, der nur die betroffenen Gläubiger einbezieht. Unsere Anwälte prüfen, ob ein solches Verfahren im konkreten Fall machbar und sinnvoll ist.
Insolvenz in Eigenverwaltung:
Unter diesem Ansatz behält die Unternehmensleitung die Kontrolle über das Unternehmen, unterstützt durch einen Sachwalter. Die Umsetzung erfordert die Ausarbeitung eines Insolvenzplans, der von den Gläubigern gebilligt werden muss. Unsere versierten Anwälte im Bereich des Insolvenzrechts stehen Ihnen bei der Erstellung des Plans zur Seite und überzeugen die Gläubiger von diesem Vorgehen. Die Einleitung der Eigenverwaltung bedarf der Zustimmung des Insolvenzgerichts in Berlin.
Schutzschirmverfahren:
Wenn ein Unternehmen wirtschaftlich beeinträchtigt ist, aber nicht zur Einreichung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, bietet das Schutzschirmverfahren die Möglichkeit, eine Insolvenz zu verhindern. Hierfür ist eine Bescheinigung erforderlich, die belegt, dass eine Sanierung des Unternehmens noch machbar ist. Unsere versierten Anwälte im Bereich des Insolvenzrechts können Sie dabei unterstützen. Nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht in Berlin bleibt ein Zeitraum von drei Monaten, um einen belastbaren Insolvenzplan auszuarbeiten.
Unternehmensinsolvenz:
Sobald eine Insolvenz unvermeidlich ist, leitet das Amtsgericht Berlin das übliche Insolvenzverfahren ein. Zu diesem Zeitpunkt haben Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anzumelden.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Insolvenzrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Insolvenzanfechtung und Gläubigerschutz
Während einer Unternehmensinsolvenz kann es vorkommen, dass der Insolvenzverwalter bereits erfolgte Zahlungen des Unternehmens mittels Insolvenzanfechtung zurückfordert, was bei Gläubigern zu erheblicher Unsicherheit und finanziellen Verlusten führen kann. Es ist von Bedeutung zu verstehen, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters bestimmten Beschränkungen unterliegen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte können die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen überprüfen und wirksam Ihre Interessen vertreten.
Fragen zum Insolvenzrecht?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre insolvenzrechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Vertretung der Gläubigerinteressen und Sicherheitenmanagement
Gläubiger sehen sich in einer Unternehmensinsolvenz oft dem Risiko gegenüber, dass ihre offenen Forderungen nicht beglichen werden. Unsere versierten Rechtsanwälte im Insolvenzrecht setzen sich entschlossen für Ihre Interessen ein und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Neben der Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle helfen wir Ihnen auch bei der Verfolgung weiterer Ansprüche wie Schadenersatzforderungen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht bieten wir Ihnen ein wirksames Sicherheitsmanagement für Gläubiger.
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