Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt in Berlin
Maßgeschneiderte Beratung und Lösungen für Berliner Unternehmen
Gesellschaftsrecht Berlin – MTR Legal Rechtsanwälte
Gesellschaftsrechtliche Beratung von Anfang an
Das Gesellschaftsrecht ist eine der Kernkompetenzen der Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte in Berlin. Wir unterstützen Gesellschafter, leitende Organe, Vorstände und Aufsichtsräte in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts – von der Gründung einer Gesellschaft über deren Beendigung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Unsere im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwälte sind zudem bei der Vertragsgestaltung, dem Corporate Housekeeping, bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen Ihr kompetenter Ansprechpartner.
- Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
- +49 30 3464 69000
- berlin@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
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Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Gesellschaftsrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin in Berlin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht in Berlin
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin bieten umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht. Zusätzlich können wir auf das Wissen unseres breit aufgestellten Teams in Berlin in angrenzenden Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht zurückgreifen. Dadurch bieten wir eine interdisziplinäre Rechtsberatung aus einer Hand.
Rechtssicherheit im Gesellschaftsrecht
Maßgeschneiderte Lösungen von unseren Berliner Rechtsanwälten
Unsere Rechtsanwälte in Berlin zeichnen sich durch umfangreiche Erfahrung im Gesellschaftsrecht aus und beraten Start-ups, mittelständische Unternehmen und Konzerne in allen relevanten Bereichen des Gesellschaftsrechts. Wir bieten keine standardisierten Lösungen, sondern suchen immer nach maßgeschneiderten und praxisorientierten Maßnahmen, um die Interessen unserer Mandantschaft optimal zu erfüllen.
Gesellschaftsgründung und Wahl der Rechtsform
Die Auswahl der geeigneten Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens wird oft unterschätzt, obwohl sie entscheidend für den Erfolg sein kann. Unsere Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie umfassend bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform und erläutern die Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wichtige Aspekte wie die Haftung der Gesellschafter, steuerliche Überlegungen und das erforderliche Stammkapital werden dabei berücksichtigt.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Anwälte in Berlin setzen Ihre Rechte durch
Vertrauen auch Sie auf die Expertise, Know-How und steten Einsatz unserer hochqualifizierten Anwälte
Häufig gestellte Fragen von Berliner Unternehmern
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Diese Frage muss individuell nach einer eingehenden Analyse beantwortet werden. Das Gesellschaftsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Wichtige Unterschiede liegen in der Haftung und Finanzierung.
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Gründung, das Handeln und die Beendigung von Gesellschaften. Unsere Rechtsanwälte in Berlin beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Faktoren von großer Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte in Berlin stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie in allen Phasen der Transaktion.
Lokal. Überregional. International.
Haftung im Gesellschaftsrecht
Verantwortung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstand und Aufsichtsrat
Ein wesentlicher Aspekt im Gesellschaftsrecht ist die Haftung der Gesellschafter. Während Personengesellschaften den Vorteil haben, dass kein Stammkapital notwendig ist, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital bei der Gründung eingebracht werden, jedoch ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Unsere Rechtsanwälte in Berlin beraten Sie, welche Gesellschaftsform Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Neben der Haftung der Gesellschafter ist auch die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten von Bedeutung. Diese können für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden, sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten.
Typische Pflichtverletzungen, die zur Haftung führen können, sind das Nichtabführen von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, die Missachtung von Meldepflichten sowie die unsachgemäße Verwendung der Gesellschaftsmittel. Ein Fehlverhalten in Krisenzeiten oder bei Insolvenzen ist ebenfalls häufig ein Haftungsgrund.
Unsere Rechtsanwälte in Berlin bieten Lösungen zur Minimierung des Haftungsrisikos, wie den Abschluss einer D&O-Versicherung und die Einführung eines effektiven Compliance-Management-Systems.
Rechtssichere Vertragsgestaltung
Wir sorgen für eine rechtssichere Gestaltung von Gesellschafterverträgen und anderen wichtigen Gesellschaftsverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Rechtsanwälte in Berlin liegt auf der Erstellung von Geschäftsführerverträgen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung bestellt wird und zusätzlich ein Anstellungs- oder Dienstvertrag erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Beendigung der Zusammenarbeit – der Geschäftsführer muss sowohl als Organ abberufen als auch der Anstellungsvertrag formell gekündigt werden.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Unternehmensnachfolge muss gelöst werden
Die Frage der Unternehmensnachfolge ist in vielen Betrieben ein relevantes Thema. In Familienunternehmen wird häufig ein Nachfolger aus der eigenen Familie gesucht, wobei auch erbrechtliche Regelungen zu beachten sind.
Soll das Unternehmen hingegen verkauft werden, ist eine umfassende Bewertung notwendig, die wirtschaftliche, steuerliche, vertragliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin stehen Ihnen bei diesem Prozess beratend zur Seite.
Fragen zur Gesellschaftsrechts-beratung?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
M&A – Umfassende Beratung bei Unternehmenstransaktionen
MTR Legal Rechtsanwälte ist bekannt für ausgezeichnete Beratung im Bereich M&A. Unsere Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie bei Unternehmenstransaktionen, setzen gemeinsam mit Ihnen klare Ziele und minimieren rechtliche Risiken, die bei Käufen oder Verkäufen von Unternehmen entstehen können.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin führen eine Due-Diligence-Prüfung durch, um bestehende Risiken beim Unternehmenskauf aufzudecken. Diese Informationen sind entscheidend für die Ermittlung eines fairen Kaufpreises.
Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klarheit!
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