Mit dem europäischen Kontenpfändungsverfahren können Gläubiger Gelder auf einem EU-Auslandskonto des Schuldners einfrieren und offene Forderungen eintreiben.
Viele Unternehmen aber auch Privatleute haben nicht nur im Inland Kontoverbindungen, sondern verfügen auch über ein Konto im Ausland. Für ein Auslandskonto kann es gute Gründe geben, für einen Gläubiger kann es aber zum Problem werden, wenn er auf seinen Forderungen sitzenbleibt und an das Geld des Schuldners auf einem Auslandskonto nicht herankommt. Das internationale Recht kennt aber auch hier einen Weg. Mit der europäischen Kontopfändungsverordnung (EuKoPfVO) haben Gläubiger innerhalb der EU (außer Dänemark) eine Möglichkeit, ihre Forderung zunächst zu sichern und später einzutreiben, erklärt die Wirtschaftskanzle MTR Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch im internationalen Recht berät.
Die grenzüberschreitende Kontopfändung innerhalb der EU wurde 2017 eingeführt. Gläubiger können einen Antrag auf europäische Kontopfändung beim zuständigen Gericht in ihrem Heimatstaat stellen. Vorteil ist, dass durch die Kontopfändung das Geld der Schuldners auf dem Auslandskonto zunächst eingefroren werden kann. Dieses Verfahren kann sowohl in Zivil- als auch in Handelssachen angewendet werden, sofern sie grenzüberschreitend sind. Vorteil ist, dass in dem Vollstreckungsstaat nicht erst ein eigenständiges Verfahren eingeleitet werden muss.
Mit dem europäischen Vollstreckungsverfahren soll die künftige Vollstreckung einer Forderung abgesichert werden. Dabei ist es nicht nötig, dass bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Eine Auszahlung der Forderung ist allerdings erst dann möglich, wenn der entsprechende Titel erwirkt wurde. Durch die Kontosperre soll der Schuldner daran gehindert werden, sein Geld zu verschieben, um es dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen. Deshalb wird der Schuldner über den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Kontopfändung auch nicht vorab informiert oder dazu angehört. Für den Gläubiger ergibt sich so der Vorteil, dass das Geld für die spätere Vollstreckung gesichert ist bzw. erfährt er, ob der Schuldner überhaupt über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Zudem wird der Druck auf den Schuldner erhöht. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem Arrestverfahren in Verbindung mit einem Kontopfändungsbeschluss in Deutschland.
MTR Rechtsanwälte stellt seiner Mandantschaft im internationalen Recht kompetente Rechtsanwälte zur Seite.