Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG

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Insolvenzantrag für Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

Die aktuelle schwierige Situation in der Baubranche hat inzwischen schon einige Immobilienunternehmen und Projektentwickler in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG mit Sitz in Wiesbaden gehört dazu. Am 28. März 2024 hat die Gesellschaft Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zudem wurden auch für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe Insolvenzanträge gestellt. Über die Dachgesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat das Amtsgericht Frankfurt  am 9. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D).

Von der Insolvenz sind die d.i.i.-Fondsgesellschaften nicht direkt betroffen. Mittelbar könnte sich die Insolvenz der Dachgesellschaft aber auf die Fonds auswirken. Die privaten, semiprofessionellen und institutionellen Anleger sollten daher wachsam sein und ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig nutzen, um möglichen finanziellen Verlusten vorzubeugen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Kapitalmarktrecht berät. Am 16. April 2024 teilte die d.i.i. mit, dass auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG in Kürze Insolvenzantrag gestellt werden wird.

Insolvenzantrag auch für Tochtergesellschaften

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründete die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien mit dem schwierigen Marktumfeld. Stark gestiegene Baukosten in Kombination mit Planungsunsicherheiten hinsichtlich der Fördergelder und einem hohen Zinsumfeld hätten schließlich zu Liquiditätsproblemen geführt. Da Gespräche mit Investoren gescheitert seien, hätte schließlich Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gestellt werden müssen. Ebenso sei für weitere operative Tochtergesellschaften Insolvenzantrag gestellt worden, teilte die d.i.i. mit. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften werde nach den Insolvenzanträgen fortgeführt und die gemanagten Assets weiter betreut und bewirtschaftet.

Die d.i.i.-Gruppe hat sich nach Angaben auf der eigenen Homepage auf Wohnimmobilien spezialisiert und führt alle Leistungen vom Ankauf der Objekte über die Finanzierung und Entwicklung bis zum Verkauf selbst durch. So hat die d.i.i. in mehr als 50 Standorte investiert, wobei die gemanagten Assets nach Unternehmensangaben derzeit einen Wert von rund vier Milliarden Euro haben. Dabei konnten sich sowohl private Anleger als auch semiprofessionelle und professionelle Investoren über alternative Investmentfonds (AIF) beteiligen.

d.i.i. Investment GmbH für Fonds zuständig

Für die Entwicklung, Konzeption und Verwaltung der Fonds ist die d.i.i. Investment GmbH zuständig. Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-protentige Tochtergesellschaft der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG. Ob auch für diese Tochtergesellschaft Insolvenzantrag gestellt wurde, ist derzeit noch nicht bekannt. In einer Stellungnahme der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 11. April 2024 heißt es dazu nur, dass geprüft werde, ob für weitere d.i.i.-Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt werden muss.

Neben den wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatte die d.i.i.-Gruppe zuletzt auch mit einem Compliance-Problem zu kämpfen. So sollen Handwerker mithilfe eines internen Mitarbeiters deutlich zu hohe Rechnungen gestellt und das Geld kassiert haben. Die d.i.i. ging von einem Schaden von weniger als drei Millionen Euro aus, berichtete das Handelsblatt. Von den Scheinrechnungen betroffene Fondsgesellschaften sollen bereits entschädigt worden sein, wobei der finanzielle Schaden überschaubar gewesen sein soll.

Compliance-Fall ruft BaFin auf den Plan

Mit der Insolvenz hat der Schaden vermutlich nichts zu tun. Allerdings rief er die Behörden auf den Plan und die Staatsanwaltschaft Wiesbaden und die Finanzaufsicht BaFin nahmen Ermittlungen auf. Wie das Handelsblatt berichtet, beabsichtigt die BaFin die Compliance-Struktur der Gesellschaft unter die Lupe zu nehmen und die Wirksamkeit zu prüfen.

Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG insolvent

Wie die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien am 16. April 2024 mitteilte, werde sie für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ebenfalls Insolvenzantrag stellen. Unter dem Fonds befinden sich fünf Objektgesellschaften. Für die d.i.i. 14. Neubau E GmbH, die Objektgesellschaft Neubauprojekt „Viktoria Viertel“ in Wiesbaden, wurde der Pressemitteilung zufolge bereits ein Insolvenzantrag eingereicht. Insolvenzanträge für die anderen Objektgesellschaften sowie für die Fondsgesellschaft selbst sollen in Kürze folgen.

Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger

Für die Anleger stellen sich die aktuellen Entwicklungen bei dem Immobilienkonzern aus Wiesbaden beunruhigend dar. Um möglichen finanziellen Verlusten vorzubeugen, können sie ihre rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu kann auch die Geltendmachung vom Schadenersatzansprüchen gehören. Insbesondere den privaten Anlegern können Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Anlageberater sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt hat. Auch in den Emissionsprospekten muss über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Faktoren aufgeklärt werden. Dazu gehören auch die bestehenden Risiken.

Bei semiprofessionellen und professionellen Anleger sind die gesetzlichen Anforderungen an eine Anlageberatung zwar geringer, dennoch können auch hier Schadenersatzansprüche in Frage kommen.

MTR Legal Rechtanwälte ist eine im Kapitalmarktrecht erfahrene Wirtschaftskanzlei und berät private, semiprofessionelle und professionelle Anleger der d.i.i.-Fonds zu ihren Möglichkeiten.

 

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