Hessen beginnt mit der Auswertung der sog. Pandora Papers, die Hinweise auf Steuerstraftaten liefern können. Wer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, sollte jetzt handeln.
Die Pandora Papers gerieten 2021 in die Schlagzeilen und sind ein riesiges Steuerdaten-Leak über Steueroasen und vor allem über Offshore-Beteiligungen. Die mehr als 3,8 Terabyte Daten könnten zahlreiche Hinweise auf Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und andere Straftaten liefern. Das Bundesland Hessen hat die Daten nun gekauft und übernimmt deren Auswertung zentral für Deutschland und auch für ausländische Behörden, wie Hessens Finanzminister Boddenberg Ende Juni mitteilte.
Es ist nicht zu erwarten, dass alle Geschäfte, die die Pandora Papers offenbaren, strafbar sind. Wurden aber steuerpflichtige Einnahmen gegenüber dem deutschen Fiskus verborgen, kann Steuerhinterziehung vorliegen. Betroffene haben noch die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte
Die Pandora Papers waren 2021 dem Internationalen Consortium für Investigative Journalistinnen und Journalisten (ICIJ) zugespielt worden. Nach dem Ankauf der Daten beginnt Hessen nun mit der Auswertung.
Das Bundesland hat Erfahrung mit der Auswertung solch großer Datenmengen und hat auch schon die Panama Papers federführend für die Steuerbehörden in Deutschland ausgewertet. Nun wartet wieder viel Arbeit auf die Experten, denn die Pandora Papers umfassen mindestens 10,4 Millionen Dokumente.
Es wird also noch einige Zeit dauern, bis die Auswertung abgeschlossen ist. Das heißt jedoch nicht, dass sich Steuersünder noch viel Zeit mit einer Selbstanzeige lassen können, denn sie kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird. Haben die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es zu spät. Allerdings kann die Selbstanzeige dann immer noch strafmildernd wirken.
Die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden, sie muss auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Sie muss so aussagekräftig sein, dass die zuständigen Finanzbehörden den Sachverhalt ohne weitere Ermittlungen nachvollziehen und ggf. hinterzogene Steuern nachfordern können. Eine Strafe wegen der festgestellten Steuerhinterziehung droht dann nicht mehr.
MTR Legal Rechtsanwälte unterstützen vertrauensvoll und diskret bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.
Nehmen Sie Kontakt auf!