Globale Mindeststeuer für international tätige Unternehmen

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Mit der Einführung einer globalen Mindeststeuer steht eine einschneidende Änderung im internationalen Steuerrecht bevor, auf die sich international agierende Unternehmen einstellen müssen.

Das internationale Steuerrecht steht vor einer tiefgreifenden Reform, die in erster Linie international tätige Konzerne betrifft. Durch die Einführung einer globalen Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent soll verhindert werden, dass Konzerne ihre Gewinne ins Ausland verlagern, um sich ihrer Steuerpflicht zu entziehen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandanten auch im internationalen Steuerrecht berät.

Vor rund zwei Jahren, im Juli 2021, hatten sich die Finanzminister der G20-Staaten auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Das Bundesfinanzministerium hat nun zur Umsetzung der Reform am 10. Juli 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Neuregelung stützt sich dabei auf zwei Säulen.

Die erste Säule bezieht sich vor allem auf die Besteuerung der international agierenden Digital-Konzerne. Sie sollen Steuern in dem Land entrichten, im dem auch ihre Nutzer sitzen und damit die Gewinne erzielt werden. Bisher findet die Besteuerung nur in dem Land statt, in dem das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Nun sollen Besteuerungsrechte vom Ansässigkeitsstaat in Marktstaaten umverteilt werden, in denen die Unternehmen Gewinne erzielen ohne physisch präsent zu sein. Durch die Umverteilung soll auch die Einführung nationaler Digitalsteuern überflüssig werden.

Die zweite Säule ist die Einführung einer globalen Mindeststeuer. Damit soll ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung geschaffen werden. Wird das Niveau in einem Land nicht erreicht, kommt es zu einer Nachversteuerung. Das System soll für mehr Fairness im internationalen Steuerrecht sorgen und die Verschiebung von Gewinnen in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen verhindern.

Insgesamt haben sich 138 Staaten im Rahmen der OECD auf eine Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung mit einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent geeinigt. Die Mindestbesteuerung soll für international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten. Bis Ende 2023 soll eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

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