DR Deutsche Rücklagen GmbH insolvent

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Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Gefahr

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert wurden, gibt es die nächste Hiobsbotschaft. Die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am 4. März 2025 eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77).

Diverse Hausverwaltungen sollen Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Zum Teil soll es dabei um sechs- bis siebenstellige Beträge gehen. Nach der Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH müssen die WEG nun befürchten, dass ihre Rücklagen, die u.a. für erforderliche Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gedacht sind, nun verloren sind. Um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können die WEG ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Immobilienrecht und Kapitalmarktrecht berät.

 

Anleihen der DR Deutsche Rücklagen

 

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hatte die Anleihen DR Rücklagen Anleihe 2026, DR Rücklagen Anleihe 2029 und DR Rücklagen Anleihe 2031 emittiert. Nach Angaben auf der Webseite der Gesellschaft sollten die Anleihen besonders sicher und zudem renditestark sein. Mit dem Angebot richtete sich die Gesellschaft insbesondere an Verwalter von Wohnungseigentümergesellschaften.

Rücklagen von WEG dürfen allerdings nicht in riskante Geldanlagen investiert werden. Sie müssen mündelsicher angelegt werden und das Geld muss schnell verfügbar sein. Ob die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen diese Voraussetzungen erfüllt haben, ist fraglich. Schon im Dezember 2024 konnte die Gesellschaft fällige Zinszahlungen an die Anleger offenbar nicht leisten. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten sollten die Anleihebedingungen hinsichtlich Laufzeiten und Zinskonditionen geändert werden. Über die Änderung der Anleihebedingungen sollten die Anleger bei einer Gläubigerversammlung am 13. Februar 2025 entscheiden.

Dazu ist es jedoch nicht mehr gekommen. Die Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt und es folgte der Insolvenzantrag sowie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

 

Rücklagen müssen mündelsicher angelegt werden

 

Betroffene WEG müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Für sie stellt sich die Frage, ob die Hausverwaltungen ihre Rücklagen überhaupt in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen investieren durften. Dagegen spricht schon, dass die Rücklagen mündelsicher, d.h. ohne großes Risiko angelegt werden müssen. Das war bei Beteiligungen an den Anleihen wahrscheinlich nicht der Fall. Die Finanzaufsicht BaFin hatte schon am 21. Februar 2024 eine Warnmeldung veröffentlicht, weil die DR Deutsche Rücklagen GmbH ihre Inhaberschuldverschreibung „Rücklagen Anleihe 2026“ offenbar ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt herausgegeben hat. In Deutschland dürfen Wertpapiere aber nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden.

Nur wenige Wochen später gab die BaFin der DR Deutsche Rücklagen GmbH die Einstellung und Abwicklung ihres Kreditgeschäfts auf. Die Gesellschaft hatte offenbar das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben, da sie partiarische Darlehen an Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger vergeben hat. Dabei gelten partiarische Darlehen als riskant. Es gab also Hinweise, dass es sich bei den Anleihen der DR Deutsche Rücklagen offenbar nicht um eine sichere Geldanlage handelte.

Zudem hatten die Anleihen Laufzeiten bis 2026, 2029 oder 2031. Sonderkündigungsrechte waren beschränkt. Rücklagen von WEG müssen aber so angelegt werden, dass sie schnell verfügbar sind.

Hausverwaltungen, die gegen das Wissen der Wohnungseigentümer, in die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH verstoßen haben, könnten also gegen ihre Pflicht verstoßen haben.

 

Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft selbst und gegen die Anlageberater entstanden sein. Sie hätten die Anleger ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.

Sollte das Amtsgericht Frankfurt das Insolvenzverfahren über die DR Deutsche Rücklagen GmbH regulär eröffnen, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, um ihre Verluste zumindest teilweise über die Insolvenzquote zu kompensieren.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Kapitalmarktrecht und Immobilienrecht und steht betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften gerne als Ansprechpartner und bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung.

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