Schadenersatzansprüche der Anleger
Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 27. Januar 2025 Antrag auf Insolvenz gestellt. Auch für die DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH sollen Insolvenzanträge folgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft. Anleger haben insgesamt rund 282 Millionen Euro in Genussrechte der DEGAG-Gruppe investiert. Ihr Geld steht nun im Feuer.
So bitter die Nachricht für die Anleger auch ist – überraschend kommt sie nicht. Spätestens Ende 2024 wurde offensichtlich, dass sich die DEGAG in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Ursächlich dafür war nach Angaben des DEGAG-Vorstands, dass ein Kreditinstitut Ende 2023 bei der Refinanzierung des Wohnungsbestands abgesprungen ist und keine Brückenfinanzierung gelungen sei. Die Degag Kapital GmbH, die Degag WI8 GmbH und die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH als Emittentinnen der Genussrechte teilten dann mit, dass sie die im Dezember 2024 fälligen Zins- und Rückzahlungen an die Anleger nicht leisten können. Die Insolvenz der Gesellschaften schwebte schon zu diesem Zeitpunkt wie ein Damoklesschwert über den Anlegern, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und bei der Durchsetzung von Anleger-Ansprüchen verfügt.
Insolvenz ist Worst Case für die Anleger
Mit der Insolvenz ist für die Anleger der Worst Case eingetreten. Denn aufgrund eines vereinbarten Nachrangs bei den Genussrechten, drohen sie im Insolvenzverfahren leer auszugehen. Zumindest werden zunächst vorrangig die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient. Nur wenn dann noch etwas von der Insolvenzmasse übrig ist, kommen auch die Anleger zum Zug. Mit erheblichen finanziellen Verlusten müssen sie aber auch dann rechnen.
Zunächst muss das Insolvenzgericht entscheiden, ob es die Insolvenzverfahren eröffnet. Dazu muss es die wirtschaftliche Situation der Gesellschaften prüfen und feststellen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist. Das wird voraussichtlich einige Wochen dauern. Erst wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können auch die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Anmeldung sollte auch vorgenommen werden, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können. Zudem sollte geprüft werden, ob die Forderungen der Anleger tatsächlich nachrangig zu behandeln sind. Möglicherweise wurde der Nachrang nicht wirksam vereinbart, da die entsprechenden Klauseln für den Anleger zu intransparent sein können.
Aufklärung über Risiken
Unabhängig vom Insolvenzverfahren oder der Nachrangigkeit können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Dabei kommen insbesondere Forderungen gegen die Anlageberater in Betracht. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Wie riskant nachrangige Genussrechte sind, zeigt sich spätestens jetzt in der Insolvenz. Die DEGAG-Genussrechte waren daher auch nicht für risikoscheue Anleger geeignet, die in eine sichere Kapitalanlage investieren wollten. Wurden den Anlegern gegenüber die bestehenden Risiken verschwiegen oder auch nur verharmlost, können sich die Anlageberater schadenersatzpflichtig gemacht haben. Ebenso hätten die Anleger auch über die komplexen Strukturen der DEGAG-Gruppe aufgeklärt werden müssen. Neben den Anlageberatern bzw. -vermittlern können sich auch die Unternehmensverantwortlichen schadenersatzpflichtig gemacht haben. In Betracht kann z.B. ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kommen.
Anlegern drohen hohe Verluste
Für die DEGAG-Anleger geht es um viel Geld. Insgesamt haben sie rund 282 Millionen in die Genussrechte investiert. Davon entfielen ca. 164 Millionen Euro auf die Genussrechte Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2, die die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH emittiert hat. Bei der DEGAG WI8 GmbH haben die Anleger rund 72 Millionen Euro in die Genussrechte Wohninvest 8 angelegt. Die DEGAG Kapital GmbH legte die Genussrechte der Serie L und die Genussrechte Wohninvest 7 auf. Hier haben sich Anleger mit rund 46 Millionen Euro beteiligt.
Nach der Insolvenz müssen die Anleger von allen drei Gesellschaften mit erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Um sich dagegen zu wehren, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht und berät betroffene DEGAG-Anleger.
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