Betrug beim Online-Banking – Bank trägt Beweislast

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BGH stärkt Rechte der Bankkunden – Az.: XI ZR 107/22

Der Schock ist groß, wenn das Online-Banking von Kriminellen gehackt und missbräuchlich Abbuchungen vom Konto vorgenommen wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der betroffenen Bankkunden aber mit Urteil vom 5. März 2024 gestärkt (Az.: XI ZR 107/22). Der BGH hat erklärt, dass die Bank die Beweislast bei missbräuchlichen Transaktionen vom Konto trägt.

Werden die Daten für das Online-Banking durch Phishing und andere Betrugsmethoden von Kriminellen gehackt, ist der Schock für den Bankkunden zunächst groß. Die gute Nachricht ist für ihn jedoch, dass in vielen Fällen die Bank in der Haftung steht. Der Kunde haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss ihm die Bank aber nachweisen können. Das hat der BGH mit seinem aktuellen Urteil bestätigt, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Bankrecht berät.

In dem zu Grunde liegenden Fall vor dem BGH hatte die Klägerin mehrere Konten bei der Bank. Wenn sie Überweisungen tätigen wollte, schickte die Frau ihrem Kundenbetreuer eine E-Mail mit dem Zahlungsempfänger und dem Überweisungsbetrag. Zum Teil war die entsprechende Rechnung an die E-Mail angehängt. Der Kundenbetreuer veranlasste dann die Überweisung und schickte der Kundin eine Bestätigung per E-Mail. Dieses Procedere hatte sich über Jahre eingespielt.

Gefälschte Rechnungen über 255.000 Euro

Anfang Mai 2016 traf sich die Kundin mit ihrem Bankberater, um mit ihm den Erwerb einer Eigentumswohnung in London zu besprechen. Dazu sollte der Kundenbetreuer u.a. 195.000 Euro vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto überweisen. Der Bankberater führte den Auftrag aus.

In der Folge erhielt er zwischen dem 11. Mai 2016 und 1. Februar 2017 insgesamt 13 E-Mails mit Zahlungsanweisungen. Laut Absender-Adresse stammten die Mails von der Klägerin. An die Mails war jeweils die entsprechende Rechnung mit Betrag und Zahlungsempfänger angehängt. Der Kundenbetreuer führte die Überweisungen wie gewohnt durch und schickte der Kundin eine Bestätigungsmail. Die Zahlungen erfolgten an Empfänger in Ungarn, Dubai und Großbritannien. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund 255.000 Euro überwiesen. Bei den Rechnungen handelte es sich jedoch um Fälschungen.

Die Klägerin erhielt zwar monatlich ihre Kontoauszüge von der Bank, doch erst im Februar 2017 fielen ihr die Überweisungen seit dem 11. Mai 2016 auf. Sie teilte der Bank mit, dass sie die Überweisungen nicht beauftragt habe und forderte die Bank zur Erstattung der missbräuchlich abgebuchten rund 255.000 Euro auf.

BGH: Bank muss Verlust erstatten

Der BGH hat der Klage der Frau auf Erstattung der 255.000 Euro in letzter Instanz stattgegeben und bestätigte damit das Urteil des OLG Karlsruhe. Die Überweisungen zwischen dem 11. Mai 2016 und 1. Februar 2017 seien nicht von der Klägerin autorisiert worden. Die Bank müsse darlegen und beweisen können, dass die Klägerin die Überweisungen autorisiert habe. Dies sei ihr nicht gelungen, so die Karlsruher Richter. Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs sei die Bank gemäß § 675u Satz 2 BGB aF verpflichtet, dem Kunden den Betrag unverzüglich zu erstatten.

Nach Abwägung aller Umstände stehe nicht fest, dass die E-Mails mit den Überweisungsaufträgen von der Klägerin stammen. Es bestehe auch die Möglichkeit eines unberechtigten Zugriffs eines Dritten auf den E-Mail-Account der Klägerin, führte der BGH aus.

Bank trägt Beweislast

Nach § 675w BGB aF müsse die Bank die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs durch den Kunden beweisen, wenn dies streitig ist. Die Art und Weise der Autorisierung könne zwischen Bank und Kunden vereinbart werden. Hier habe sich die Bank darauf eingelassen, dass Überweisungsaufträge per E-Mail erteilt werden können. Wenn der Bank das Risiko der Beweislast für eine Autorisierung bei einem solchen Verfahren zu groß ist, hätte sie ein anderes Verfahren vereinbaren können, so der BGH.

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil deutlich gemacht, dass die Bank in der Beweispflicht ist und dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss und nicht umgekehrt. Damit haben die Karlsruher Richter die Position der Kunden, die Opfer eines Betrugs beim Online-Banking wurden, erheblich gestärkt.

MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Bankrecht und berät Kunden bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrer Bank.

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