Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

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Bei internationalen Geschäften können Vertraulichkeitsvereinbarungen wesentlich sein und die eigene Position bei möglichen Rechtsstreitigkeiten mit dem Geschäftspartner stärken.

Bei der zunehmenden Internationalisierung der geschäftlichen Beziehungen gewinnt auch das internationale Recht zunehmend an Bedeutung. Für den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten unter Geschäftspartnern kann es entscheidend sein, welche nationale Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte berät ihre nationale und internationale Mandantschaft im internationalen Recht.

Beim Abschluss neuer Geschäftsbeziehungen mit nationalen oder internationalen Partnern sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht fehlen. Sie kann wesentlich sein, um Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen zu schützen, zumal international rechtlich andere Regeln gelten können als national. International wird bei einer solchen Vertraulichkeitsvereinbarung von einem Non Disclosure Agreement (NDA) gesprochen.

Inhaltlich bietet ein NDA viel Spielraum, einige wesentliche Punkte sollten in einer solchen Vereinbarung keinesfalls fehlen. So sollte eine solche Vereinbarung natürlich immer auf Gegenseitigkeit beruhen, also alle beteiligten Geschäftspartner zur Vertraulichkeit verpflichten. Zudem müssen die Parteien eindeutig vertraglich genannt werden.

Die Einhaltung solcher Formalien kann in einem Rechtsstreit wichtig sein. Inhaltlich sollte in dem NDA detailliert festgelegt werden, welche Informationen als vertraulich einzustufen sind. Das können Dokumente, Verträge und andere Dateien sein, aber auch mündliche Aussagen. Die Parteien sollten darüber hinaus vereinbaren, wie mit vertraulichen Informationen umzugehen ist. Das kann sowohl die Weitergabe der Informationen an weitere Personen als auch die Anfertigung von Kopien betreffen. Zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse sollte eine angemessene Sorgfalt an den Tag gelegt werden.

Nach Ablauf der Vertraulichkeitsvereinbarung oder am Ende der Geschäftsbeziehung sollten die erlangten vertraulichen Informationen wieder herausgegeben bzw.  – auch nachweislich – vernichtet werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf den Umgang mit gespeicherten Daten zu legen.

Ebenso sollte vereinbart werden, dass die Partei, die Informationen preisgibt, der alleinige Eigentümer und Rechteinhaber bleibt.

Neben Laufzeit und Kündigung der Vereinbarung kann auch der Gerichtsstand und damit das anwendbare Recht festgelegt werden. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Punkte, die vertraglich festgelegt werden können.

MTR Legal Rechtsanwälte berät bei der Gestaltung einer Vertraulichkeitsvereinbarung und weiteren Fragen des internationalen Rechts.

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